Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
Nachfolgend findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für Verbraucher.
AGB Version 1 gültig von 29.05.2019 bis 31.03.2020 - hier
AGB Version 2 gültig von 01.04.2020 bis 01.04.2022 - hier
AGB Version 3 gültig von 01.04.2022 bis 06.01.2023 - hier
AGB Version 4 gültig von 06.01.2023 bis 25.07.2023 - hier
AGB Version 5 gültig von 25.07.2023 bis 14.09.2023 - hier
AGB Version 6 gültig von 14.09.2023 bis 20.12.2023 - hier
AGB Version 7 gültig von 20.12.2023 bis 07.03.2024 - hier
AGB Version 8 gültig von 07.03.2024 bis 30.04.2024 - hier
AGB Version 9 gültig von 30.04.2024 bis 30.05.2024 - hier
AGB Version 10 gültig von 30.05.2024 bis 04.08.2025 - hier
Nachfolgend aktuelle AGB Version 11 gültig ab: 05.08.2025 mit Stand vom 05.08.2025 - hier
Diese AGB gelten für die Bestellungen, die Du bei uns als Verbraucher tätigst. Wenn Du Fragen dazu hast oder die AGB nicht akzeptieren möchtest, ist unser Kundenservice natürlich wie immer gerne per E-Mail unter service@grover.com für Dich da.
Für Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://www.grover.com/business-de/g-about/agb
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Registrierung
4. Abschluss und Verlängerung des Vertrags, Versand bzw. Übergabe
5. Mietbeginn, Mietvertragsdauer, Kündigung
6. Widerrufsrecht
7. Lieferbedingungen
8. Nutzungsentgelte, Kaufpreis und Versandkosten
9. Zahlungsbedingungen
10. Verantwortlichkeit des Kunden für den Mietgegenstand
11. Schäden und Verlust des Mietgegenstands, Grover Care und Grover Care Premium
12. Spezielle Regelungen zur Miete von Drohnen, E-Bikes, E-Scooter, Grover Cash, Digitalen Produkten, Kaufoption und Sonderkaufpreis
13. Gewährleistung, Haftung
14. Haftung von Grover
15. Haftungsfreistellung
16. Nutzung der Plattform
17. Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot
18. Datenschutz
19. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
20. Kundendienst
21. Änderungen
22. Anwendbares Recht
23. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die von Verbrauchern über Produkte und Leistungen geschlossen werden, die über www.grover.com („Webseite“), in der Grover-App und über Vertriebspartner angeboten werden (nachfolgend einzeln oder gemeinsam als die “Plattform” bezeichnet).
Betreiberin der Grover App, der Webseite und Vertragspartnerin des Kunden (nachfolgend „Du“ „dir” oder „Kunde“) bei über die Plattform abgeschlossenen Verträgen ist die:
Grover Deutschland GmbH
Potsdamer Str. 125, 10783 Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 246291 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE355009161
Die Grover Group GmbH nimmt in Stellvertretung von Grover Deutschland GmbH (nachfolgend „uns“, „wir“ oder „Grover“) deren Rechte und Pflichten aus den Verträgen wahr und wickelt diese für Grover ab.
Du bist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn du die Leistungen von Grover zu einem Zweck in Anspruch nimmst, der überwiegend weder deiner gewerblichen noch deiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die zwischen uns und Dir getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB sowie der Vertragsbestätigung. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Dir gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB können unter dem oben angegebenen Link als PDF angezeigt und abgespeichert werden.
Du bist auch zum Ausdruck berechtigt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen Kunde und Grover ist die Anmietung von neuen und/oder gebrauchten Waren, einschließlich sämtlicher Gegenstände (u.a. Netzteile, Anleitungen, Kabel, Maus, Tastatur etc.), nachfolgend „Waren“ oder „Mietgegenstand” bzw. „Mietgegenstände”, zur Gebrauchsüberlassung, nachfolgend „Mietvertrag“. Der Vertragsschluss erfolgt über die Plattform. Der Kunde erhält die Ware gegen Zahlung der vereinbarten Miete ausschließlich zur Nutzung. Grover trägt dabei über die Laufzeit des Mietvertrags das wirtschaftliche Risiko. In der Regel ist mit Ablauf der Laufzeit der Mietgegenstand bzw. die Mietgegenstände vom Kunden an Grover zurückzugeben.
Weiterhin kann ein Kaufvertrag für digitale Produkte und/oder Tech-Accessoires und/oder Grover Care oder Grover Care Premium (“Spezielle Produkte”) abgeschlossen werden (“Kaufvertrag für Spezielle Produkte”). “Digitale Produkte” sind rein digitale Produkte, z. B. Software-Lizenzen oder Media-Abonnements. “Tech-Accessoires” sind physische Produkte, die Tech-Produkte ergänzen, z. B. Taschen oder Bildschirmschutz. “Grover Care” und “Grover Care Premium” sind Zusatzleistungen, die die Haftung des Kunden in einem Schadensfall (wie unten, in Ziffer 11, beschrieben) reduzieren. Sofern Grover Care oder Grover Care Premium ausgewählt wird, wird es zu einem untrennbaren Bestandteil des Mietvertrags.
Mietvertrag und Kaufvertrag werden nachfolgend zusammen “Vertrag” genannt. Mietgegenstand und Spezielle Produkte werden nachfolgend zusammen “Produkte” genannt.
3. Registrierung
Du kannst einen Vertrag nur als registrierter Kunde abschließen, wobei Du dich im Zuge einer Bestellung oder unabhängig von einer Bestellung registrieren kannst.
Du bist verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich zutreffende Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) anzugeben und darfst insbesondere keine Daten Dritter angeben. Änderungen Deiner Daten hast Du Grover unverzüglich mitzuteilen.
Du haftest für den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, es sei denn, Grover hat den Missbrauch zu vertreten. Dies kann auch dazu führen, dass du verpflichtet bist, für Produkte zu zahlen, die du selbst nicht bestellt hast.
Natürliche Personen können sich nur registrieren und Bestellungen abgeben, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind. Das Mindestalter stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher.
Bei erfolgreicher Registrierung legt Grover ein Kundenkonto für Dich an.
4. Abschluss und Verlängerung des Vertrags, Versand bzw. Übergabe
4.1 Präsentation der Produkte auf der Plattform
Die Präsentation der Produkte auf der Plattform ist freibleibend, d. h. sie stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
4.2 Vertragsschluss und Verlängerung
4.2.1 Bei Bestellung über die Grover-App oder die Webseite
Du kannst ein Produkt in der Grover-App und auf der Webseite durch Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Angebotsseite in den Korb legen. Auf der Angebotsseite wird dir die Höhe der zu zahlenden Miete, für die Speziellen Produkte der Kaufpreis, bzw. Kaufpreis-Rate angezeigt. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss gibst Du erst durch das Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Zusammenfassungsseite ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst Du im Rahmen der Bestellmaske Deine Angaben jederzeit überprüfen und ggf. korrigieren. Nach dieser Bestellung erhältst Du eine freibleibende Bestätigung Deiner Bestellung. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhältst Du von uns eine E-Mail, welche die Miete der ausgewählten Ware zusagt, oder im Fall von Speziellen Produkten den Kauf dieser, nachfolgend „Vertragsbestätigung“. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
4.2.2 Bei Bestellung durch Vermittlung eines Vertriebspartners:
Die Anmietung kann auch durch Vermittlung eines von Grover als Vertriebspartner eingesetzten stationären Händlers, nachfolgend „Vertriebspartner“, erfolgen. Dazu kommt in den Räumen des Vertriebspartners ein Online-Portal zum Einsatz, nachfolgend „Vertriebsportal“. Betreiber des Vertriebsportals ist die Grover Deutschland GmbH. Du kannst über das Vertriebsportal eine Bestellung abgeben; soweit Du noch nicht registriert bist, kannst Du dich dabei zugleich registrieren. Auf dem Vertriebsportal wählst Du bei dem Vertriebspartner verfügbare Mietgegenstände aus und stellst eine Mietanfrage. Es wird Dir die Höhe der zu zahlenden Miete angezeigt. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss gibst Du erst durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig mieten“ auf der Zusammenfassungsseite ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst Du im Rahmen der Bestellmaske Deine Angaben jederzeit überprüfen und mit Hilfe der Änderungsbuttons ggf. korrigieren. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Darstellung des Angebots im Vertriebsportals, nachfolgend „Angebotsdarstellung“, verwiesen. Du erhältst eine E-Mail, mit der wir den Eingang Deiner Bestellung bestätigen und mit der wir Dich um Bestätigung Deiner E-Mail-Adresse bitten. Nachdem Du die E-Mail-Adresse bestätigt hat, prüfen wir Deine Bestellung. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhältst Du eine Vertragsbestätigung. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande.
Der Kooperationspartner unterstützt Dich bei der Registrierung und bei Bestellungen. Nach Zugang der Vertragsbestätigung übergibt der Vertriebspartner dir den Mietgegenstand.
4.2.3 “Verlängerung” und Änderung von Mietverträgen
Über das Kundenkonto kannst Du laufende Mietverträge abändern und insbesondere mit Blick auf die Mindestvertragslaufzeit “verlängern”.
4.2.3.1. Wirkung “Verlängerung” oder Änderung von Mietverträgen
Bei einer “Verlängerung” wird ein neuer Mietvertrag geschlossen, der Deinen bestehenden Mietvertrag ersetzt und neue Mietbedingungen hat, insbesondere eine neue Vertrags- bzw. Mindestvertragslaufzeit und eine neue Miete. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit unter Deinem bestehenden Mietvertrag noch nicht vorbei ist, entfällt mit wirksamer “Verlängerung” die noch bestehende Restzeit der Mindestvertragslaufzeit. Bei einer wirksamen “Verlängerung” bist Du also nur an die Vertrags- bzw. Mindestvertragslaufzeit gebunden, die Du mit der “Verlängerung” neu eingegangen bist, und bezahlst fortan die neue Miete.
Falls ein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium beinhaltet und sich unsere Dienstleistungsgebühren (beschrieben in Abschnitt 11.2.2) zwischenzeitlich geändert haben, gelten die neuen Dienstleistungsgebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2.3.2. Ablauf einer Änderung oder “Verlängerung” von Mietverträgen
Änderungen bzw. “Verlängerungen” sind nur über die Webseite oder die Grover-App möglich, nicht mittels eines Vertriebspartners. Ein verbindliches Angebot zur “Verlängerung” oder Änderung eines laufenden Mietvertrages gibst Du erst durch das Anklicken des jeweiligen Buttons ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der “Verlängerungsanfrage” erhältst Du von uns eine E-Mail, in der wir die “Verlängerung” bzw. die Änderung bestätigen, nachfolgend „Vertragsbestätigung“. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt eine Vereinbarung über die “Verlängerung” oder Änderung des Mietvertrags zustande. Es gilt dann die vereinbarte, neue Vertrags- bzw. Mindestvertragslaufzeit, die neue Miete und die neuen, sonstigen Bedingungen.
4.2.3.1. Folgen einer “Verlängerung” und eines Widerrufs einer “Verlängerung” für den bestehenden Mietvertrag
Mit einer wirksamen “Verlängerung” wird Dein bis dahin bestehender Mietvertrag aufgehoben. Die Aufhebung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Nichtausübung eines gesetzlichen Widerrufsrecht für Deine “Verlängerung”. Widerrufst Du eine “Verlängerung” wirksam, wird Dein bis zur “Verlängerung” bestehender Mietvertrag wieder wirksam. Es gelten dann die Bedingungen deines bis zur “Verlängerung” bestehenden Mietvertrags, insbesondere hinsichtlich der Miete und, sofern vorhanden, Deiner Vertrags- bzw. Mindestvertragslaufzeit.
4.2.4 Verifizierung, Identitäts- und Altersprüfung
Der zum Vertragsschluss oder zur Verlängerung führende Bestellvorgang kann unter anderem die Verifizierung der Handynummer durch Dich über Dein Smartphone sowie eine Identitäts- und Altersprüfung umfassen.
4.3 Kunden- und Zugangsdaten:
Du versicherst, dass alle von Dir bei der Bestellung angegebenen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zutreffend sind und Du keine Daten von Dritten verwendet hast. Du bist verpflichtet, Grover Änderungen Deiner Daten unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Versand bzw. Übergabe:
4.4.1 Bei Bestellung über die Grover-App oder die Webseite:
Im Falle von einem Mietgegenstand wird der Mietgegenstand erst versendet, wenn Du die erste Monatsmiete bezahlt hast. Solange die Bedingung der ersten Zahlung nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, die Mietgegenstand zurückzubehalten. Für den Zeitraum zwischen Versand des Mietgegenstands und Zustellung beim Kunden (siehe dazu Ziffer 5) ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt erst mit Zustellung des Mietgegenstands beim Dir.
Im Falle von einem Speziellen Produkt wird das Spezielle Produkt erst versendet, wenn Du den vollen Kaufpreis bezahlt hast. Solange die Bedingung der Zahlung des vollen Kaufpreises nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, das Spezielle Produkt zurückzubehalten.
4.4.2 Bei Bestellung durch Vermittlung eines Kooperationspartners:
Erfolgt die Bestellung des Mietgegenstands durch Vermittlung eines Kooperationspartners, händigt der Kooperationspartner den Mietgegenstand dem Kunden nach Vertragsschluss und Zahlung der ersten Monatsmiete vor Ort aus. Bei Unternehmern erfolgt die Aushändigung ausschließlich an den Vertretungsberechtigten. Mit Aushändigung des Mietgegenstands beginnt die entgeltliche Miete.
5. Mietbeginn, Mietvertragsdauer, Kündigung
5.1 Mietbeginn und Mietvertragsdauer
Die Laufzeit der Miete beginnt mit Zustellung des Mietgegenstands an Dich, nachfolgend „Zustellung“. Die Zustellung erfolgt durch Auslieferung oder Übergabe durch uns oder einen Kooperationspartner oder einen von uns oder unserem Kooperationspartner beauftragten Lieferanten.
Die Laufzeit des Mietvertrages hängt von Deiner Wahl bei der Bestellung ab. Soweit keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
5.2 Ordentliche Kündigung
Du hast das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Vertragsmonats des Mietvertrages ohne Angabe von Gründen zu kündigen, jedoch, soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit des Mietvertrages.
Grover hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Vertragsmonats des Mietvertrages ohne Angabe von Gründen zu kündigen, jedoch, soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit des Mietvertrages.
Wenn Grover Dir im Mietvertrag eine Kaufoption für einen bestimmten Mietgegenstand eingeräumt hat (gemäß Ziffer 12.6.1.), kann Grover den Mietvertrag nur durch eine ordentliche Kündigung mit Wirkung zum Ende der Time-To-Own-Periode oder zu einem späteren Zeitpunkt beenden; Dein Recht, eine Kaufoption auszuüben, bleibt jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrags unberührt. Die “Time-To-Own-Periode” wird Dir während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie wird für jeden Mietgegenstand individuell berechnet und ist unter anderem abhängig vom Wert des Mietgegenstandes, der Höhe der monatlichen Mietzahlungen und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Grover ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn
Du mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Nutzungsentgelten in Zahlungsverzug bist;
Du das Nutzungsentgelt unpünktlich zahlst, obwohl Du bereits wegen wiederholter Zahlungsverzögerung abgemahnt oder erinnert worden bist;
Du den Mietgegenstand unbefugt an Dritte überlässt oder
Du unsere Rechte dadurch verletzt, dass Du den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der Dir obliegenden Sorgfaltspflicht, mangelnde Pflege oder unsachgemäßen Gebrauch erheblich gefährdest,
wenn Du verstirbst, oder
Grover aufgrund rechtlicher Gründe aus behördlichen Anordnungen oder Maßnahmen verpflichtet ist, den Mietvertrag zu kündigen.
Sofern zwischen Dir und Grover mehrere Mietverträge bestehen und Grover zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann Grover auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls Grover die Aufrechterhaltung der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens Deinerseits nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Du
einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigst;
Grover einen am Mietgegenstand entstandenen Schaden schuldhaft verschweigst oder einen solchen zu verbergen versuchst;
Grover vorsätzlich einen Schaden zufügst; oder einen Mietgegenstand bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.
5.4 Erklärung der Kündigung
Du kannst den Mietvertrag (zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt) durch (i) Erklärung in Textform oder (ii) online im Kundenportal durch Betätigung des jeweiligen Buttons kündigen.
5.5 Rückgabe des Mietgegenstandes
5.5.1. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Mietvertragsende an Grover herauszugeben. Du hast den Mietgegenstand – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren - in dem Zustand zurückzugeben, in dem Du ihn erhalten hast, insbesondere sind jeglicher Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen.
5.5.2. Unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen können wir Dir für den Fall, dass der Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende zurückgegeben wird, den Restwert des Mietgegenstandes in Rechnung stellen. Der "Restwert" bedeutet den aktuellen Marktwert des Mietgegenstandes (im Zusammenhang mit der Ermittlung des Restwertes bedeutet “aktuell“ im Falle der Vertragsbeendigung den Zeitpunkt an dem der Vertrag endet, mit Bezug auf einen Schaden den Zeitpunkt, an dem wir die Schadensmeldung erhalten haben und mit Bezug auf einen Kauf den Zeitpunkt, an dem wir Deine Kaufanfrage erhalten haben).
5.5.3. Schickst Du den Mietgegenstand unvollständig zurück, steht es uns es frei, den hierdurch entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen sofern Du die fehlenden Mietbestandteile trotz entsprechender Aufforderung nicht unverzüglich nachreichst. Schickst du den Mietgegenstand mangelhaft verpackt an uns zurück und entsteht dadurch ein Schaden am Mietgegenstand, so steht es uns frei, Dir diesen Schaden in Rechnung zu stellen.
5.5.4. Solltest Du den Mietgegenstand mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die eine Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben, behalten wir uns vor, den Mietgegenstand auf Deine Kosten entsperren zu lassen. In diesem Fall bist Du verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 49 € zu zahlen. Kannst Du geringere Entsperrkosten als den Pauschalbetrag nachweisen, so ist der geringere zu entrichten.
5.5.5. Für die Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires ist das von uns bereitgestellte Rücksendeetikett oder der von uns bereitgestellte QR Rücksendecode zu verwenden, sowie der dort angegebene Versanddienstleister. Darüber hinaus kann Dir Grover für die Rücksendung des Mietgegenstandes detaillierte Vorgaben oder Checklisten bereitstellen, z.B. um gesetzliche Anforderungen an den Transport bestimmter Güter zu erfüllen. Du verpflichtest dich zur Beachtung dieser Vorgaben oder Checklisten.
5.5.6. Wenn Du nicht das von uns bereitgestellte Rücksendeetikett oder den von uns bereitgestellten QR Rücksendecode verwendest, trägst Du die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung des Mietgegenstandes beim Rückversand. Dasselbe gilt bei Nichtbeachtung von Vorgaben oder Checklisten für den Rücktransport des Mietgegenstandes.
5.5.7. Du kannst den Mietgegenstand aus einem EU-Land außerhalb des Landes, in dem Deine Adresse bei uns registriert ist, zurücksenden, aber in diesem Fall trägst Du alle Kosten und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der Rücksendung. Du darfst keine Rücksendung aus einem Land außerhalb der EU veranlassen. Wenn Du dies tust, trägst Du das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der Rücksendung und alle damit verbundenen Kosten (einschließlich eventuell anfallender Zollkosten).
5.5.8 Schickst du uns einen Gegenstand, der nicht Gegenstand des Miet- oder Kaufvertrags war, schicken wir Dir eine Benachrichtigung per E-Mail. Gibst du uns nicht innerhalb des darin definierten Zeitraums eine eindeutige Rückmeldung, wie wir mit dem Gegenstand verfahren sollen, sind wir berechtigt, den Gegenstand zu verwerten, insbesondere zu verkaufen oder zu vernichten.
5.6 Fortsetzung des Mietvertrags bei Fortsetzung des Gebrauchs
Setzt Du den Gebrauch des Mietgegenstands nach Mietvertragsende fort, so gilt das Mietverhältnis jeweils als um einen weiteren Monat verlängert, es sei denn, Grover widerspricht. Beinhaltet Dein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium, verlängert sich Dein Grover Care oder Grover Care Premium entsprechend; § 545 BGB findet keine Anwendung.
5.7 Datensicherung
Grover löscht bei Rückgabe alle auf Mietgegenständen gespeicherten Daten unwiederherstellbar. Du musst daher auf den Mietgegenständen gespeicherte Daten vor der Rückgabe selbst sichern.
6. Widerrufsrecht
6.1 Berechtigung
Kunden, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und den Mietgegenstand über die Grover-App oder die Webseite gemietet, einen bestehenden Mietvertrag “verlängert”, oder einen Kauf getätigt haben, ist zum Widerruf Deiner Vertragserklärung berechtigt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Kauf- oder Mietvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Kein Widerrufsrecht haben Kunden, wenn sie Unternehmer sind, oder den Mietgegenstand durch Vermittlung eines Vertriebspartners gemietet hast.
Bei Digitalen Produkten verlierst Du Dein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht von der Bestellung mit Erstattung), da Du – mit Klick auf “Ich akzeptiere” Button – ausdrücklich zustimmst und Deine Kenntnis darüber bestätigst, dass Grover mit der Vertragserfüllung vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und durch Deine Zustimmung Dein Widerrufsrecht mit dem Beginn der Vertragserfüllung erlischt.
6.2 Widerrufsbelehrung
6.2.1 Widerrufsrecht
Als Verbraucher hast Du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag mit Grover zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei (i) einem Mietvertrag, einem Kaufvertrag (z. B. für technisches Zubehör) und bei einer Kombination aus Miet- und Kaufvertrag an dem Tag, an dem Du oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. bei einem Vertrag über mehrere Waren die letzte Ware körperlich in Besitz genommen haben und (ii) bei einem Vertrag über eine „Verlängerung“ (bei dem Du den Mietgegenstand bereits in Besitz haben) am Tag des Abschlusses (über die Grover-App oder die Website).
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Deinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sende diese bitte an die folgende Adresse:
Grover Deutschland GmbH
Potsdamer Str. 125
10783 Berlin
E-Mail: [email protected]
Für alle Rücksendungen verwende bitte die von uns zur Verfügung gestellten Rücksendeetiketten oder die QR-Rücksendecodes.
Du kannst dafür das unten in Abschnitt 6.2.3 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Bitte beachte, dass die oben genannte Adresse nur für die Widerrufsbelehrung vorgesehen ist. Die Rücksendung ist an die unter 6.2.2 (Folgen des Widerrufs) genannte Adresse zu senden.
6.2.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Du ein Widerrufsrecht hast und den Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Falle von Mietartikeln und technischem Zubehör können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht haben, dass Du die Waren zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Du hast den Mietgegenstand oder das technische Zubehör unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an die folgende Adresse zurückzusenden oder zu übergeben:
INGRAM MICRO SERVICES
c/o Ohl Solutions GmbH
Tor 11 - 12
Lise-Meitner-Str. 23
24941 Flensburg
Deutschland
Die Frist ist gewahrt, wenn Du die Mietsache oder das technische Zubehör vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendest.
Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Mietgegenstandes oder des technischen Zubehörs. Die Rücksendung der Mietsache oder des technischen Zubehörs an die falsche Adresse kann unter Umständen zu einer Verzögerung der Rückerstattung führen.
Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires. Eine Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires an die falsche Adresse kann mitunter zu Verzögerung der Rückzahlung führen.
Hast Du verlangt, dass Dienstleistungen, also ein Mietvertrag oder mehrere Mietverträge, während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6.2.2 Muster Widerrufsformular
Wenn Du einen Vertrag widerrufen willst, kannst Du dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Du bist nicht verpflichtet, dieses Formular zu verwenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Grover Deutschland GmbH, Potsdamer Str. 125, 10783 Berlin, E-Mail: [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
7. Lieferbedingungen
Hast Du den Mietgegenstand über die Grover-App oder die Webseite gemietet oder ein Spezielles Produkt gekauft das geliefert werden muss (Ziffer 4.2.1.) gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen:
Die Lieferung des Mietgegenstandes oder des Speziellen Produktes, das Lieferung benötigt, erfolgt an die von Dir mitgeteilte Versandadresse. Grover ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu unseren Lasten. Sollte Grover während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass das von Dir bestellte Produkt trotz sorgfältiger Prüfung des Bestandes und aus von Grover nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, wirst Du darüber per E-Mail informiert und ein Vertrag kommt nicht zustande. Falls Grover zuvor Dein Vertragsangebot durch die Vertragsbestätigung angenommen hat, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Etwaige geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Bei den im Zusammenhang mit der Angebotsdarstellung angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben. Sie gelten daher als nur annähernd vereinbart. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat Grover ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere wegen höherer Gewalt (u.a. Pandemien wie COVID-19) oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so haben wir das Recht, insoweit von dem Vertrag mit Dir zurückzutreten. Du wirst darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
8. Nutzungsentgelte und Versandkosten
Nutzungsentgelt für Mietgegenstände:
Grover erhebt für die Nutzung des Mietgegenstandes Nutzungsentgelte. Die Höhe der Nutzungsentgelte ergibt sich aus der Angebotsdarstellung.
Der Gesamtmietpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten:
Nutzungsentgelt pro Monat x Anzahl Monate Vertragslaufzeit
Alle Mietpreise verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden.
Grover ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für den Zeitraum nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern es einen gibt, zu ändern. Grover wird Dich spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung davon in Kenntnis setzen. Bist Du mit der Änderung nicht einverstanden, kannst Du den Vertrag bis zwei Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung kündigen. Bleibt die Kündigung aus, wird Deine Zustimmung zur Preisänderung fingiert. Grover wird auf die Möglichkeit der Kündigung und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen.
Kaufpreis für Spezielle Produkte
Bei einem Kauf von Speziellen Produkten zahlst Du den Kaufpreis. Der Kaufpreis versteht sich als Brutto-Preis, einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bitte beachte, dass mögliche Gutscheine, Rabattcodes, Loyalty Programme o.ä. regelmäßig nur auf den Mietpreis des Mietgerätes, nicht jedoch auf den Kaufpreis des Speziellen Produktes angerechnet werden.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Zahlungsoptionen
Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Grover. Du hast ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal), Kreditkarte, VISA Debit Karte, unter bestimmten Gegebenheiten SEPA Lastschrift und, bei ausdrücklicher Vereinbarung, Überweisung. Bei Verwendung eines Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser Grover und Dir, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Zahlungsdienstleister Deine Zahlung an Grover weiter. Weitere Informationen erhältst Du auf der Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlung über Kreditkarte muss der Kunde der rechtmäßige Karteninhaber sein. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt bei Bestätigung der Mietanfrage. Im Zuge eines SEPA Lastschriftverfahrens werden Kreditinstitut, BIC und IBAN Deines Bankkontos benötigt. In dem Du das SEPA Lastschriftverfahren auswählt, ermächtigt Du Grover, Zahlungen von Deinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weist Du Dein Kreditinstitut an, die von Grover auf Dein Bankkonto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Belastung Deines Bankkontos erfolgt nach Abschluss der Bestellung. Im Rahmen der mit Deinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen kannst Du innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Du kannst Dein SEPA Lastschriftmandat in Deinem Kundenkonto auf www.grover.com einsehen und nach der Maßgabe des § 675p BGB widerrufen.
Du ermächtigst Grover alle Mietkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche einschließlich der Grover Care-Dienstleistungsgebühr (siehe dazu Ziffer 11.2), von der gewählten Zahlungsoption abzubuchen. Diese Ermächtigung bleibt noch 14 Tage nach Vertragsende bestehen, damit Grover auch Ansprüche, die erst nach Rückgabe des Mietgegenstands offenbar werden, abbuchen kann. Soweit die Abbuchung nicht das Nutzungsentgelt oder den Kaufpreis betrifft, wird Grover Dir die Abbuchung mindestens 5 Werktage vorher per E-Mail ankündigen.
Wenn die Einziehung der fälligen Nutzungsgebühr (siehe Abschnitt 9.2) über die gewählte Zahlungsoption auch beim fünften Versuch fehlschlägt, behält sich Grover das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 3,00 EUR für die fünf erfolglosen Einziehungsversuche zu erheben. Diese Bearbeitungsgebühr erhöht sich nach jeweils fünf weiteren erfolglosen Einziehungsversuchen um 3,00 EUR, bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 12,00 EUR. Du kannst jederzeit nachweisen, dass Grover tatsächlich keinen oder nur einen geringfügigen Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
9.2 Nutzungsentgelt und Kaufpreis
Die Nutzungsentgelte sind von Dir im Voraus und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn Du den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Grover zurückschickst oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.
Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erfolgt (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand bzw. Übergabe der Ware (siehe dazu Ziffer 4.4.), und (ii) alle weiteren Zahlungen ab dem 2. Nutzungsmonat, d.h. jeweils einen Monat nach Lieferdatum (Bsp.: Bei einer Bestellung am 1. März und Lieferung am 10. März, ist die 1. Zahlung am 1. März und die 2. Zahlung am 10. April fällig, die 3. Zahlung am 10. Mai usw).
Den Kaufpreis für die Speziellen Produkte musst Du zeitgleich mit dem Kauf zahlen.
Du musst den Kaufpreis für den Mietgegenstand mit Kaufoption und den Sonderkaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen.
9.3 Verzug
Kommst Du in Zahlungsverzug, ist Grover berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu erheben. Grover behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Nach unserem alleinigen Ermessen können wir fällige und ausstehende Forderungen, die wir Dir gegenüber haben, an ein Inkassobüro zum Einzug weiterleiten.
9.4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber der Zahlungsforderung von Grover dürfen Kunden nur mit von Grover unbestrittenen oder gegen Grover rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darfst Du nur ausüben, wenn Dein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Verantwortlichkeit des Kunden für den Mietgegenstand
Du erhältst den Mietgegenstand ausschließlich zur Nutzung über einen bestimmten Zeitraum. Du darfst ihn nicht verändern. Keine Änderung des Mietgegenstands ist eine Mangelbeseitigung nach den Vorgaben des § 536a Abs. 2 BGB oder eine Abnutzung des Mietgegenstands durch den vertragsgemäßen Gebrauch iSd. § 538 BGB. Dir steht kein Aufwendungsersatz für von Dir vorgenommene Änderungen nach § 539 Abs. 1 BGB zu. Grover ist berechtigt, den ursprünglichen Zustand nach Vertragsende auf Deine Kosten wiederherzustellen. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Zustand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederhergestellt werden kann; in diesem Fall bleiben Ansprüche von Grover auf Schadensersatz unberührt.
11. Schäden und Verlust des Mietgegenstands, Grover Care und Grover Care Premium
11.1 Schäden
11.1.1 Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig unter Minimierung der zu erwartenden Beschädigungen zu erfolgen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit bist Du verpflichtet, Grover unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietgegenstands oder sonstigen Beeinträchtigung geführt hat, schriftlich zu informieren. Bei Beschädigungen des Mietgegenstands und sonstigen Verletzungen des zwischen Dir und Grover geschlossenen Mietvertrages haftest Du dem Grund nach entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
11.1.2 Du bist dazu angehalten, die Originalverpackung des Mietgegenstands aufzubewahren und den Mietgegenstand in ebendieser Verpackung nach Ablauf der Mietzeit wieder an uns zurückzuschicken. Kommt es aufgrund mangelhafter Verpackung beim Rückversand zu Beschädigungen am Mietgegenstand, behalten wir uns vor, dir diese Schäden in Rechnung zu stellen.
11.2 Haftung des Kunden / Grover Care und Grover Care Premium
11.2.1 Du kannst Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand, als Zusatz zum Mietgegenstand, erwerben, oder Grover Care oder Grover Care Premium kann für einen Mietgegenstand ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt werden. Du kannst nur dann von Grover Care oder Grover Care Premium profitieren, wenn der Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium ausdrücklich einschließt. Zu den Schäden, die durch die Grover Care oder Grover Care Premium Pakete abgedeckt werden, gehören:
“Sichtbare Schäden”: deutliche Schäden am Gehäuse oder am Bildschirm des Geräts, zum Beispiel Beulen, Absplitterungen, Risse/Sprünge einschließlich Ports, sterbende Pixel, sowie
“Technische Schäden”: interne Hardwareschäden oder fehlerhafte/ eingeschränkte Nutzbarkeit des Geräts aufgrund unsachgemäßiger Handhabung, sowie
"Irreparable Schäden": Schäden, bei denen die Reparaturkosten den Restwert übersteigen würden oder der Mietgegenstand einen Schaden erlitten hat, der nicht repariert werden kann (z.B. wenn der Mietgegenstand in mehrere Teile zerbrochen ist).
(Sichtbare Schäden, Technische Schäden und Irreparable Schäden im Folgenden zusammen “Inbegriffene Schäden").
Folgende Fälle sind von der Grover Care und Grover Care Premium Abdeckung ausgeschlossen:
Verschuldeter Diebstahl des Mietgegenstands;
Vorsätzlich herbeigeführter Verlust oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden des
Mietgegenstands;
das Entsperren des Mietgegenstands,
Schäden des Mietgegenstands, die außerhalb des Landes entstehen, in dem Deine Adresse bei uns registriert ist (Kundenadresse).
Zur Klarstellung: Die Ausschlüsse gelten auch für alle Gegenstände, die mit dem Mietgegenstand gemäß Abschnitt 2 zur Verfügung gestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Netzteile, Handbücher, Kabel, Maus, Tastatur usw.).
11.2.2. Falls ein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand beinhaltet und wir den Mietgegenstand beschädigt von Dir zurückerhalten, berechnen wir Dir Dienstleistungsgebühren: entweder "Reparatur-Dienstleistungsgebühr(en)" für die Reparatur Sichtbarer Schäden und/oder technischer Schäden am Mietgegenstand, oder eine "Dienstleistungsgebühr für Irreparable Schäden" im Falle irreparabler Schäden für den Ersatz des Mietgegenstands (im Folgenden werden die Reparatur-Dienstleistungsgebühr und die Dienstleistungsgebühr für Irreparable Schäden jeweils als "Dienstleistungsgebühr" und die Reparatur und der Ersatz jeweils als "Leistungen" bezeichnet).
Die Dienstleistungsgebühren die wir Dir berechnen, sind im Voraus festgelegt und hängen vom Gerätetyp, der Art der Beschädigung und dem von Dir gewählten Paket ab (Grover Care Premium oder Grover Care, wie in 11.2.3 beschrieben) (Dienstleistungsgebühren werden im Folgenden für Grover Care Premium als "Premium-Dienstleistungsgebühr" und für Grover Care als "Grover Care-Dienstleistungsgebühr" bezeichnet).
Die für Deinen Mietgegenstand anfallenden Dienstleistungsgebühren werden Dir während des Bestellvorgangs angezeigt und können von Dir danach jederzeit in MyTech und auf unserer Website abgerufen werden. Alle Dienstleistungsgebühren verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kannst Du einen geringeren Schaden als die Dienstleistungsgebühr nachweisen, so ist der geringere Wert zu entrichten.
11.2.3. Die derzeit angebotenen Pakete sind Grover Care und Grover Care Premium.
Wenn Du Grover Care gewählt hast:
Du hast alle 12 Monate (ab Lieferdatum des Mietgegenstandes gerechnet) Anspruch auf eine Leistung, für die wir die Grover Care-Dienstleistungsgebühr berechnen.
Wenn Du Grover Care Premium erworben hast:
Du hast alle 12 Monate (ab Lieferdatum des Mietgegenstandes gerechnet) Anspruch auf drei Leistungen, für die wir die Premium-Dienstleistungsgebühr berechnen.
11.2.4. Wenn Dein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand beinhaltet, kannst Du den beschädigten Mietgegenstand gemäß Abschnitt 5.5.7 zurücksenden.
11.2.5. Wenn Du einen Grover Care oder Grover Care Premium Schaden meldest, ist Grover berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder Dir einen gleichwertigen Gegenstand als Ersatz gemäß Abschnitt 13 zur Verfügung zu stellen. Wir können dir den Ersatzgegenstand nur an Deine bei uns registrierte Adresse liefern. Wir werden dir keine zusätzlichen Kosten für den Ersatzgegenstand in Rechnung stellen.
11.2.6. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 11.2.7, wird jeder Grover Care oder Grover Care Premium Schaden separat mit der für diesen Schaden geltenden Dienstleistungsgebühr berechnet.
11.2.7. Sofern Du kein Paket wählst oder die Anzahl der im Paket enthaltenen Grover Care oder Grover Care Premium Leistungen überschritten ist, haftest Du für 100 % des Schadens; übersteigt dieser jedoch den Restwert des Mietgegenstands, ist stattdessen der Restwert zu zahlen (dies gilt auch bei Diebstahl/Verlust/beabsichtigtem Missbrauch). Weist Dein Mietgegenstand mehr Schäden auf, als durch das Grover Care oder Grover Care Premium Paket abgedeckt sind, stellen wir diese in absteigender Reihenfolge in Rechnung: die höheren Schäden bis zur Höhe der abgedeckten Menge werden mit der entsprechenden Dienstleistungsgebühr verrechnet, für die restlichen Schäden berechnen wir dir die vollen Reparaturkosten (gemäß Satz 1).
11.2.8. Unabhängig davon, ob ein Paket erworben wird, haftest Du für die Miete des Mietgegenstands für den Monat, in dem der Schaden gemeldet wurde.
11.2.9. Der Grover Care und Grover Care Premium Schutz ist untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden; im Übrigen wird auf Ziffer 12 bezüglich Abweichungen für bestimmte Produktkategorien (bspw. E-Bikes, Drohnen) verwiesen.
12. Spezielle Regelungen zur Miete von Drohnen, E-Bikes, E-Scooter, Grover Cash, Digitale Produkte, Kaufoption und Sonderkaufpreis
12.1 Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen
Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers.
Du hast sicherzustellen, dass Du
über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und Nr. 2019/947, dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]);
mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist;
geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und Deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Grover wieder abzulösen ist);
sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören:
12.1.1 UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers
Du als UAS-Betreiber musst alle nachstehenden Anforderungen erfüllen: Du musst Betriebsverfahren ausarbeiten, die an die Art des Betriebs und das damit verbundene Risiko angepasst sind.
Du musst dafür sorgen, dass bei jedem Betrieb der Funkfrequenzbereich effizient genutzt wird und dessen effiziente Nutzung fördern, um schädliche Störungen zu vermeiden.
Du musst für jeden UAS-Betrieb einen Fernpiloten benennen.
Du musst gewährleisten, dass die Fernpiloten sowie alle sonstigen Personen, die Aufgaben zur Unterstützung des Betriebs wahrnehmen, mit dem vom Hersteller des Model Cancellation Policy UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut sind und
Du musst über ausreichenden Sachverstand in der Unterkategorie des beabsichtigten UAS-Betriebs nach den Punkten UAS. OPEN.020, UAS.OPEN.030 bzw. UAS.OPEN.040 verfügen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen, oder, sofern es sich um anderes Personal als die Fernpiloten handelt, einen vom Betreiber ausgearbeiteten Lehrgang zur Ausbildung am Arbeitsplatz abgeschlossen haben,
Du musst mit den Verfahren des UAS-Betreibers völlig vertraut sind,
Du musst die für den beabsichtigten UAS-Betrieb relevanten Informationen erhalten, die von dem Mitgliedstaat nach Artikel 15 für die geografischen Gebiete veröffentlicht wurden, in denen der Betrieb durchgeführt werden soll.
Je nach Sachlage und abhängig vom vorgesehenen Betriebsort musst Du die im Geo-Sensibilisierungssystem enthaltenen Informationen aktualisieren.
12.1.2 Verordnung (EU) 2019/945
Du musst im Falle eines Betriebs mit einem unbemannten Luftfahrzeug einer der in den Teilen 1 bis 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegten Klassen gewährleisten, dass
dem UAS die entsprechende EU-Konformitätserklärung mit den Angaben der jeweiligen Klasse beiliegt, und
das entsprechende Klassen-Identifizierungskennzeichen auf dem unbemannten Luftfahrzeug angebracht ist.
12.1.2 Darüberhinaus
Musst Du dafür sorgen, dass bei einem UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 oder A3 alle beteiligten Personen, die sich in dem Betriebsgebiet aufhalten, über die Risiken informiert wurden und der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Vorschriften zum Mindestalter einhältst (in der Regel müssen Fernpiloten gem. Art.9 Abs. 1 der EU-VO 2019/947 mindestens 16 Jahre alt sein);
die für Drohnen gesetzlich zulässige Aufstiegshöhe beachtest;
Vorschriften beachtest, die den Aufstieg und Betrieb von Drohnen an bestimmten Orten und in bestimmten Zonen und Situationen verbieten;
bei der Nutzung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtest, d. h. insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass Du die Drohne – soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes gilt – nur in Sichtweite steuerst, die Nutzung von Drohnen über
Menschenansammlung und bei schlechten Wetterbedingungen unterlässt, das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss unterlässt; und
bei der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Bild- und Filmaufnahmen unter Einsatz von Drohnen datenschutzrechtliche Vorschriften einhältst und die persönlichkeitsrechtlichen Belange der Abgebildeten beachtest.
Grover weist Dich ausdrücklich darauf hin, dass die Drohne ein Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG ist, mit der Folge, dass Dich aufgrund Deiner alleinigen Verfügungsgewalt über die Drohne als Halter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung trifft und der Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend ist. Während der Mietdauer bist ausschließlich Du Halter der Drohne.
Für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung der Drohne ergeben, haftest ausschließlich Du.
Du hastGrover von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen Grover aufgrund der Nutzung der vermieteten Drohne geltend gemacht werden, außer Dich trifft bei Entstehung der Ansprüche kein Verschulden, was Du nachzuweisen hast.
12.2 Spezielle Regelung für Verträge über E-Scooter:
Bei der Nutzung und dem Betrieb von E-Scootern sind die für die Nutzung und für die Teilnahme von E-Scootern im öffentlichen Verkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Bedienungsvorschriften des Herstellers.
12.2.1 Voraussetzungen für den Kunden
Du sollst
mindestens 18 Jahre alt oder volljährig sein;
Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von E-Scootern haben;
mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von E-Scootern vertraut sein sowie
eine angemessene physische und mentale Fitness für das Fahren des E-Scooters besitzen;
Kenntnis der Verkehrsregeln der Stadt sowie der Regeln und lokalen, kommunalen und staatlichen Gesetze bezüglich der Verwendung und des Fahrens des E-Scooters haben.
12.2.2 Pflichten des Kunden
Du hast sicherzustellen, dass Du
den E-Scooter ausschließlich in dem öffentlichen Straßenverkehr Deutschlands fährst und benutzt;
Dich vor der Nutzung des E-Scooters nach den gesetzlichen Vorschriften und
Voraussetzung für die Nutzung des E-Scooters ausführlich erkundigst;
über eine für die Nutzung des E-Scooters hinreichende Haftpflichtversicherung nach den gelten Vorschriften verfügst und den Versicherungsschein für die von Grover bereitgestellte Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Nutzung immer bei dir trägst. Bei der Miete des E-Scooters schließt Grover als Versicherungsnehmer eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dich ab. Der Versicherungsschein wird dir gleichzeitig mit der Übergabe des E-Scooters zur Verfügung gestellt. Falls das Nummernschild noch nicht auf dem E-Scooter angebracht ist oder Du ein neues Nummernschild erhalten hast, musst Du das Nummernschild auf dem E-Scooter anbringen, Du darfst den E-Scooter nicht ohne ein angebrachtes, gültiges Nummernschild fahren. Jedes Jahr - bis ende Februar - erhältst Du mit Deiner Versicherung ein neues Nummernschild an Deine, in Deinem Kundenkonto angegeben Adresse; Wenn Du berechtigt bist, den E-Scooter zu kaufen, und Du diesen kaufst, endet Deine Versicherung an dem Tag, an dem Deine Miete endet, und Du bist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, den E-Scooter selbst zu versichern;
Dich mit dem E-Scooter gut vertraut machst, bevor Du den E-Scooter nutzt;
den E-Scooter vor Nutzung regelmäßig überprüfst;
bei der Nutzung die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtest;
den E-Scooter nur auf den vorgesehenen Strecken und mit Bedacht fährst;
bei dem Betrieb des E-Scooters Protektoren benutzt, um Deine Sicherheit zu gewährleisten;
den E-Scooter immer richtig einstellst (Höhe der Lenkstange, festgezogene Schrauben, usw.);
stets vorausschauend und vernünftig fährst, um Dich selbst und andere nicht zu gefährden.
Du darfst keine Sprünge oder gefährliche Tricks mit dem E-Scooter machen.
Du solltest Nachtfahrten vermeiden. Bei Nachtfahrten bist du gemäß § 17 StVO verpflichtet, die Beleuchtung einzuschalten.
Bei sehr schlechten Straßenverhältnissen solltest Du langsam fahren oder ggf. absteigen und schieben.
Du darfst den E-Scooter nicht fahren, wenn die Straße rutschig ist.
Du sollst das Fahren an Regentagen vermeiden. Solltest du im Regen fahren, ist es dringend erforderlich, dass du die Gummi-Verschlusskappe die Ladebuchse richtig verschließt. Du solltest bedenken, dass regennasse Straßen sehr rutschig sein können und dies eine zusätzliche Unfallgefahr darstellt.
Du darfst den E-Scooter nicht im Regen oder an dauerhaft feuchten Plätzen stehen lassen.
Wenn der E-Scooter gerade nicht geladen wird, solltest du immer sicherstellen, dass die Gummikappe die Ladebuchse verschließt. Dadurch ist eine Dichtigkeit gewährleistet.
Der E-Scooter darf nicht unter -5 °C und über 45 °C Außentemperatur benutzt werden.
Du solltest den E-Scooter alle drei Monate durchchecken, eventuell Gelenke nachfetten oder Schrauben nachziehen.
Der E-Scooter darf nur mit einem Maximalgewicht von 100 kg und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden.
Du darfst keine Gegenstände transportieren, die dich daran hindern, den E-Scooter sicher zu fahren.
Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung des E-Scooters ergeben, haftest ausschließlich du.
Die gleichzeitige Anmietung mehrerer E-Scooter durch einen Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Grover nicht erlaubt.
Im Fall der gleichzeitigen Anmietung von mehreren E-Scootern wird die Verantwortung des Kunden für jeden E-Scooter gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden E-Scooter auf den Kunden ausgeweitet, mit der Folge, dass der Kunde nicht nur für sich, sondern auch für das Verhalten der anderen Fahrer mit verantwortlich ist .
Du akzeptierst und bestätigst, dass:
der Betrieb und die Fahrt in der Stadt mit einem E-Scooter ein Risiko für dich selbst bedeutet, da die Gefahr eines Unfalls besteht. Du bist daher verpflichtet, während der Fahrt mit dem E-Scooter die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
du allein dafür verantwortlich bist, einen Helm und / oder andere zugelassene Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Zubehör zu beschaffen und zu verwenden. Die Verwendung eines Helms und / oder anderer Schutzausrüstung schließt das Verletzungsrisiko bei einem Unfall nicht aus.
du verantwortlich für Schäden bist, die du anderen Menschen während der Benutzung oder des Besitzes des E-Scooters zufügst.
Du darfst den E-Scooter nicht an Dritte vergeben oder verleihen. Wenn du den E-Scooter einem Dritten übergeben oder verliehen hast, liegt ein Schaden oder Vorfall, der durch den E-Scooter entsteht oder dem E-Scooter zugrunde liegt, in Deiner Verantwortung.
Der E-Scooter ist elektronisch betrieben. Es dürfen niemals mehrere Personen gleichzeitig fahren.
Du darfst keine weiteren Personen mit dem E-Scooter transportieren.
Du darfst den E-Scooter nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen nutzen, die Deine Fähigkeit, mit dem E-Scooter zu fahren und ihn zu bedienen, beeinflussen können.
Du darfst während der Nutzung des E-Scooters keine mobilen Geräte verwenden, einschließlich der Verwendung von elektronischen Geräten, um Musik zu hören, Telefonate zu führen oder andere Dienste zu nutzen, die dich ablenken und einen sicheren Umgang mit dem E-Scooter verhindern.
Du darfst den E-Scooter nicht verwenden, wenn ein offensichtlicher technischer Defekt vorliegt.
Du darfst den E-Scooter in keiner Weise modifizieren oder verändern.
Du darfst keine Aufkleber oder andere Elemente auf dem E-Scooter anbringen und kein Zubehör, Teile oder Komponenten des E-Scooters entfernen oder zerbrechen.
Du darfst keine Straftaten mit dem E-Scooter begehen.
Du sollst den E-Scooter in autorisierten Bereichen parken.
Sollte der E-Scooter wegen Parken in einem nicht autorisierten Bereich von den zuständigen Behörden entfernt und im entsprechenden Fahrzeugdepot deponiert werden, übernimmt der Kunde, neben der entsprechenden Geldbuße, die Kosten für die Rückholung des E-Scooters.
12.2.3 Unfälle
Für den Fall, dass du in einen Unfall verwickelt bist, solltest du die Polizei kontaktieren und Grover so schnell wie möglich über den Unfall sowie die an dem E-Scooter entstandenen Schäden informieren.
Du übernimmst im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls die rechtliche Verantwortung für jegliche aus dem Unfall entstandenen Personen- und Sachschäden, insbesondere auch Schäden, die Dritten entstehen.Grover ist berechtigt, dir Kosten für Reparatur- oder Wiederbeschaffung des E-Scooters sowie an Dritte gezahlte Beträge für Schäden, die du zu vertreten hast,in Rechnung zu stellen und mit offenen Forderungen zu verrechnen.
12.2.4 Diebstahl
Wird der E-Scooters oder eines seiner Zubehörteile oder Komponenten während der Mietdauer gestohlen, musst du Grover umgehend schriftlich informieren. Du musst den zuständigen Behörden und den jeweiligen Versicherer einen entsprechenden Bericht vorlegen, bzw. eine Anzeige erstatten.
Eine Kopie der Anzeige ist innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe an uns zu senden.
12.2.5 Geldbuße, Strafen und Sanktionen
Der Kunde haftet für Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, Grover von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und anderen Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von Grover erheben.
Grover behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, den Kunden gegenüber den Behörden, bzw. der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren, wenn eine Straßenrechtsverletzung begangen wurde (u. a. Verkehrsverstoß).
Grover kann vom Kunden die Kosten verlangen, die aus den von ihm begangenen Verstößen resultieren, darunter Bußgelder, Strafen und die von Grover übernommenen Rechtskosten. Bei begangen Ordnungswidrigkeiten erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 60€.
Das Ausbleiben oder die Weigerung der Zahlung für die vom Kunden geschuldeten und unter 12.2.5 genannten Beträge berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung. Die gerichtliche Geltendmachung weiterer Ansprüche für entstandene Schäden und Verluste bleibt vorbehalten.
12.3 Spezielle Regelungen für Verträge über E-Bikes
Bei der Nutzung und dem Betrieb von Fahrrädern mit Elektromotorunterstützung, die § 1 Abs. 3 S. 1 StVG unterliegen (im Folgenden E-Bikes), sind die für die Nutzung und für die Teilnahme von E-Bikes am öffentlichen Verkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Bedienungsvorschriften des Herstellers einzuhalten.
12.3.1 Voraussetzungen für den Kunden
Als Kunde solltest du
mindestens 18 Jahre alt sein;
mit der Bedienung und der sicheren Nutzung von E-Bikes vertraut sein;
eine angemessene physische und psychische Fitness für das Fahren des E-Bikes besitzen sowie
über Kenntnis der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, insbesondere der geltenden Verkehrsregeln, verfügen; die von Grover vermieteten E-Bikes gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder – du musst insbesondere mit den für Fahrradfahrer geltenden Verkehrsregeln vertraut sein und diese beachten.
12.3.2 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Du hast sicherzustellen, dass du
das E-Bike ausschließlich in dem Land fährst und nutzt, in dem der Mietvertrag geschlossen oder die Ware geliefert wurde;
dich vor der Nutzung nach den gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von E-Bikes ausführlich erkundigst;
sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einhältst;
über eine private Haftpflichtversicherung verfügst, die die Nutzung von E-Bikes umfasst, und
dich vor der Nutzung mit dem E-Bike vertraut machst, es regelmäßig überprüfst und auf Deine Bedürfnisse einstellst (Sattel, Lenker etc.).
Vor der Rückgabe des E-Bikes an Grover musst du als Kunde das E-Bike von der jeweiligen App entkoppeln. Passiert dies nicht, trägst du die Kosten für die Entsperrung (einschließlich etwaiger zusätzlicher Bußgelder) gemäß Abschnitt 5.5.
Bei der Nutzung des E-Bikes darfst du das vom Hersteller (z. B. in der Bedienungsanleitung) vorgegebene Höchstgewicht (Fahrer inklusive transportierter Gegenstände) nicht überschreiten.
Du darfst das E-Bike nur bei den vom Hersteller (z. B. in der Bedienungsanleitung) freigegebenen Außentemperaturen nutzen.
Du musst bei der Nutzung des E-Bikes die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt, Rücksichtnahme und Vorausschau anwenden; du darfst weder dich selbst noch sonstige Verkehrsteilnehmer gefährden.
Du darfst das E-Bike nicht nutzen, wenn ein technischer Defekt erkennbar ist.
Du darfst das E-Bike nicht an Orten und Stellen abstellen, an denen das Abstellen nicht erlaubt ist. Handelst du dieser Verpflichtung zuwider und wird das E-Bike deshalb von bzw. im Auftrag einer Behörde oder berechtigten Privatperson entfernt, so trägst du die dabei sowie für die Rückholung anfallenden Kosten (einschließlich etwaiger Geldbußen).
Bezüglich des Fahrradschlosses hast du folgende Möglichkeiten:
verwende ein Schloss,
miete ein Schloss von uns und nutze es oder
kaufe ein Schloss und nutze es.
Du musst das E-Bike stets sicher abschließen (wenn möglich durch Anschließen an einen fest am Boden befestigten Gegenstand).
Du solltest das E-Bike nicht im Regen oder an einem feuchten Ort abstellen.
Wenn du das E-Bike nicht nur kurzzeitig abstellst, musst du dafür sorgen, dass das E-Bike und die empfindlicheren Komponenten, wie der Akku, an einem sicheren und mäßig temperierten Ort gelagert werden.
Du musst den Akku stets auf einer feuerfesten Unterlage lagern.
Beim Aufladen des E-Bikes musst du die Anweisungen des Herstellers beachten. Ausgekühlte Akkus musst du vor Beginn des Ladevorgangs zuerst auf Zimmertemperatur bringen. Du musst den Ladevorgang beaufsichtigen und darfst den Akku nur mit dem Ladegerät des Herstellers laden. Ist der Akku beschädigt oder heruntergefallen, darf er nicht geladen werden.
Du musst die Ladebuchse außerhalb des Ladevorgangs stets mit der Gummikappe dicht verschließen.
Es ist dir untersagt,
an dem E-Bike irgendwelche Veränderungen oder Manipulationen an dessen Software oder Elektronik vorzunehmen; dies gilt insbesondere für Veränderungen, die dazu führen können, dass das E-Bike nicht mehr als Fahrrad gemäß § 1 Abs. 3 StVG, sondern als Kraftfahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 StVG gilt (z. B. Veränderungen, die das elektrisch unterstützte Erreichen von höheren Geschwindigkeiten als 25 km/h ermöglichen); solche Veränderungen können zur Strafbarkeit führen (z. B. nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – oder § 6 PflVG – Verstoß gegen die Versicherungspflicht);
an dem E-Bike bleibende kosmetische Veränderungen vorzunehmen (z. B. Aufkleber anzubringen) oder Teile, Komponenten und Zubehör zu entfernen, es sei denn, Grover hat dies in schriftlicher Form genehmigt;
das E-Bike zu nutzen, wenn du unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln stehst, die Deine Fähigkeit, das E-Bike sicher zu führen, beeinflussen könnten;
das E-Bike an Dritte weiterzugeben oder diesen die Nutzung zu erlauben; nutzen dritte Personen mit Deinem Wissen und Einverständnis das E-Bike und entstehen bei dieser Nutzung Sach- oder Personenschäden (einschließlich an dem E-Bike), so trägst du dafür die Verantwortung;
das E-Bike für den Transport von weiteren Personen zu verwenden, es sei denn, es handelt sich um die nach § 21 Abs. 3 StVO erlaubte Mitnahme von Kindern bis zum 7. Geburtstag auf einem sicheren Kindersitz;
das E-Bike für den Transport von Gegenständen zu verwenden, wenn dies Deine Fähigkeit, das E-Bike sicher zu führen, negativ beeinflussen könnte;
das E-Bike bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu nutzen und
an Rennen oder Wettkämpfen jeglicher Art teilzunehmen.
Wir empfehlen dir,
angemessene Schutzbekleidung (v. a. einen Helm) zu tragen; verwendest du keinen Helm und kommt es zu einem Unfall, so besteht nicht nur die Gefahr schwererer Verletzungen, sondern auch die Möglichkeit, dass Deine Schadensersatzansprüche geringer ausfallen, weil das Nichttragen eines Helmes dir als Mitverschulden angelastet wird;
das E-Bike nicht bei schlechten, die Sicherheit gefährdenden Straßen- und Wetterverhältnissen zu nutzen;
das E-Bike nicht auf glatten oder rutschigen Straßen zu nutzen und
das E-Bike für Nachtfahrten nur in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere den geltenden Verkehrsregeln, zu nutzen.
Du hast zur Kenntnis genommen und bestätigst, dass
das E-Bike aufgrund seines gegenüber gewöhnlichen Fahrrädern erhöhten Gewichts und der motorgestützten Beschleunigung größere Risiken birgt;
es zu einem Brand des im E-Bike verwendeten Akkus kommen kann;
du die alleinige Verantwortung für Schäden trägst, die durch die unsachgemäße Nutzung des E-Bikes oder die Nichtbeachtung der hier niedergelegten Pflichten und Obliegenheiten sowie insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen entstehen;
Grover keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des E-Bikes, seiner Komponenten oder Zubehörteile übernimmt und in solchen Fällen keinen Ersatz (oder Kostenersatz) leistet.
12.3.3 Schäden und Unfälle
Kommt es zu einem Unfall oder zu Schäden an dem E-Bike, seinen Komponenten oder Zubehörteilen, so musst du Grover hierüber schnellstmöglich (in der Regel binnen 24 Stunden ab Eintritt bzw. Kenntnis) informieren (Mitteilungspflicht).
Im Falle eines Schadens musst du dich an das lokale Netzwerk von Reparaturpartnern der Marke wenden, du bist für die Zahlung verantwortlich und könntest gemäß der Schaden- und Verlustbedingungen von Grover (12.) entschädigt werden. Falls die Reparaturkosten höher als 100 € sind, benötigst du eine schriftliche Genehmigung von Grover. Du bist für Schäden verantwortlich, die durch eine schuldhafte Verletzung der Mitteilungspflicht eintreten. Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, solltest du die Polizei kontaktieren.
Du übernimmst im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls die rechtliche Verantwortung für jegliche, aus dem Unfall entstandenen Personen- und Sachschäden, insbesondere auch Schäden, die Dritten entstehen. Grover ist dann berechtigt, dir Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des E-Bikes in Rechnung zu stellen und ggf. mit offenen Forderungen zu verrechnen.
Bei Garantiefällen ist die Marke für die Reparatur/den Ersatz des mangelhaften Mietgegenstandes und/oder Zubehörs verantwortlich. In jedem Fall, in dem der Rahmen des E-Bikes ausgetauscht/ersetzt werden muss, hast du Grover zu benachrichtigen und das untaugliche Fahrzeug zurückzugeben. Grover wird dir dann ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.
12.3.4 Diebstahl und Verlust
Kommt es während der Mietdauer zum Verlust oder Diebstahl des E-Bikes, seiner Komponenten oder Zubehörteile, musst du Grover umgehend (in der Regel binnen 24 Stunden ab Bekanntwerden) schriftlich informieren. Grover ist nicht verpflichtet, Ersatz für Verlust oder Diebstahl zu leisten. Du musst den Diebstahl bei der zuständigen Behörde anzeigen und Grover binnen 24 Stunden nach Erstattung der Anzeige eine Kopie davon zukommen lassen. Im Falle eines Verlustes von E-Bikes werden, unabhängig von dem Bestand einer Grover Care oder Grover Care Premium Abdeckung, zusätzlich 199,00 EUR berechnet.
12.3.5 Geldbuße, Strafen und Sanktionen
Du bist als Kunde allein verantwortlich für die von dir begangenen Verstöße gegen Straßenverkehrsregeln und sonstige einschlägige Bestimmungen in Zusammenhang mit der Nutzung des E-Bikes. Du trägst alle daraus resultierenden Bußgelder, Sanktionen und Strafen.
Grover behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, dich gegenüber den Behörden zu identifizieren.
12.4. Bedingungen des Grover-Cash-Belohnungsprogramms
Bei Grover Cash handelt es sich um virtuelles Guthaben, das du verdienen und einlösen kannst, um Deine Technik-Miete für Mietgegenstände zu bezahlen. Es gelten hierfür die in dieser Ziffer 12.4. aufgeführten Bedingungen für das Grover-Cash-Belohnungsprogramm (im Folgenden die „Grover Cash Programmbedingungen“). Grover Cash wird in EUR ausgewiesen (so kannst du etwa mit Grover Cash im Wert von 10 EUR eine Zahlung über 10 EUR auf Deine Technik-Miete leisten).
Grover Cash kannst du verdienen, indem du uns erfolgreich an neue Kunden weiterempfiehlst (siehe Abschnitt 12.4.1.).
12.4.1. Grover Cash durch erfolgreiche Empfehlungen verdienen
Wenn Du bereits über ein Grover-Konto verfügst und somit Bestandskunde bist (im Folgenden „Bestandskunde“ oder “Du”), erhältst Du Grover Cash, nachdem Du Grover gemäß dem zweiten und dritten Abschnitt des vorliegenden Absatzes natürlichen Personen, die weder gegenwärtig noch zu einem früheren Zeitpunkt Kunde von Grover sind bzw. waren (im Folgenden „Neukunden“), erfolgreich empfohlen hast. Nach einer solchen Empfehlung erhalten auch Neukunden Grover Cash. Dies ist in Absatz 5 dieses Abschnittes geregelt.
Die Höhe des Guthabens für erfolgreiche Empfehlungen (im Folgenden „Empfehlungsguthaben“) ist in Ziffer 1.1 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm geregelt. Damit eine Empfehlung erfolgreich ist, muss (i) der Bestandskunde einen personalisierten Link an einen Neukunden schicken, (ii) der Neukunde den Link nutzen, um mit Grover einen Vertrag über einen Mietgegenstand abzuschließen (wobei sich Grover das Recht auf Überprüfung der Daten und der Bonität des Neukunden gemäß diesen AGB vorbehält) und (iii) der Neukunde seine erste Miete zahlen. Die Empfehlungsprämie wird Dir 14 (vierzehn) Tage nach Übergabe des Mietgegenstands an den Neukunden in Form von Grover Cash gutgeschrieben.
Bevor jedoch der personalisierte Empfehlungslink wie oben angegeben versendet werden kann, hast Du unbedingt eine diesbezügliche Einwilligung des beabsichtigten Empfängers einzuholen. Andernfalls haftest Du gegenüber Grover für sämtliche durch den Empfänger aufgrund unerwünschter Kontaktaufnahme gegen Grover geltend gemachten Ansprüche. Darüber hinaus hast Du Grover in einem solchen Fall jedwede Unterstützung zur rechtlichen Abwehr eines solchen Anspruchs zu gewähren. Du hast Grover jedoch ausschließlich insoweit von sämtlichen derartigen Ansprüchen freizustellen, als Du nachweisen kannst, dass er diese unerwünschte Kontaktaufnahme nicht zu vertreten hat.
Dir ist es untersagt, Empfehlungen (i) im Wege von Massen-E-Mails, (ii) an Unbekannte und (iii) in (anderweitig) rechtswidriger Form zu versenden, insbesondere in Form von „Spam“. Empfehlungen zu gewerblichen Zwecken sind Dir ebenfalls untersagt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Empfehlung erhält auch der Neukunde das in Ziffer 1.1 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm angegebene Empfehlungsguthaben.
Jeder Bestandskunde kann nur eine bestimmte Höchstanzahl an erfolgreichen Empfehlungen durchführen und damit einen Höchstbetrag an Empfehlungsguthaben verdienen. Dies ist in Ziffer 1.2 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm geregelt.
Die besonderen Bedingungen in Bezug auf das Empfehlungsguthaben, insbesondere auf dessen Wert und den Höchstbetrag, den Du verdienen kannst, sind im Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm festgelegt und können von Zeit zu Zeit geändert werden. Die veränderten Bedingungen werden dann in Form eines aktualisierten Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm veröffentlicht.
Wie hoch das Empfehlungsguthaben ist, das Du mit einer erfolgreichen Empfehlung verdienen kann, bemisst sich nach dem Zeitpunkt, zu dem Du eine Einladung – den personalisierten Link – an einen möglichen Neukunden versandt hat, und lässt sich in dem zum Zeitpunkt der Einladung geltenden Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm finden.
12.4.2. Grover Cash ausgaben
Du kannst Grover Cash ausschließlich für die ausdrücklich in dieser Ziffer 12.4. aufgeführten Zwecke einlösen.
Eine automatische Verrechnung erfolgt nicht. Du entscheidest eigenständig, wann und in welcher Höhe du Grover Cash einlösen möchtest. Wenn Du es durch eine Empfehlung verdient hast, kannst Du es sowohl auf unserer Webseite www.grover.com als auch über die Grover-App einlösen.
Wie genau Du Grover Cash auf Deine Technik-Miete anrechnen lassen kannst, erfährst Du im Folgenden:
a. Grover Cash kann ausschließlich für bereits bestehende Mietverträge eingelöst werden, d. h. nicht für die Zahlung der ersten Miete für einen neuen Mietgegenstand.
b. Für welchen bestehenden Mietvertrag Dein Grover Cash eingelöst werden soll, entscheidest du allein.
c. Du kannst für jede Technik-Miete zwischen 1 EUR und dem monatlich zulässigen Höchstbetrag (im Folgenden der „monatliche Höchstbetrag“) einlösen. Der monatliche Höchstbetrag ist im Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm angegeben. Den einzulösenden Betrag kannst du bis auf 0,01 EUR genau festlegen.
d. Gibst Du Grover Cash aus, verringert sich die nächste Monatsmiete um den eingelösten Betrag.
e. Du kannst Grover Cash auch mehrmals für Deine nächsten Monatsmieten einsetzen, solange der Gesamtbetrag nicht den monatlichen Höchstbetrag pro Technik-Miete überschreitet. Für wie viele Deiner Technik-Mieten du Grover Cash einlöst, ist ganz dir überlassen. Wie viel Grover Cash Du für Deine verschiedenen Technik-Mieten über die gesamte Mietdauer hinweg einlöst, ist ebenfalls dir überlassen, solange Du den monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitest.
Grover Cash ist personengebunden und kann nur von dem Kunden, der die Belohnung verdient hat, verwendet werden. Grover Cash ist auch nicht übertragbar oder vererbbar. Der Verkauf, der Tausch, die Versteigerung und jedwede andere Form der Übertragung von Grover Cash an Dritte ist nicht gestattet. Auch sind Verhandlungen über den Kauf und Verkauf von Grover Cash, der Erwerb von Grover Cash von Kunden und Dritten und die unbefugte Nutzung von Grover Cash verboten.
Für den Kauf von Produkten kann Grover Cash nicht eingesetzt werden.
12.4.3. Verfall von Grover Cash (Verlust ohne Einlösung)
Grover Cash verfällt 36 (sechsunddreißig) Monate nach Ablauf des Quartals, in dem das Guthaben gewährt wurde. Du erhältst jedoch mindestens 3 (drei) Monate vor Verfall Deines Grover-Cash-Guthabens eine Mitteilung von uns.
12.4.4. Einstellung, Beendigung und Änderung des Grover-Cash-Belohnungsprogramms
Grover behält sich das Recht vor, das Grover-Cash-Belohnungsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 4 Wochen nach entsprechender Mitteilung per E-Mail oder über anderweitige Kanäle einzustellen.
Grover ist berechtigt, das Grover-Cash-Programm vorübergehend vollständig oder für einzelne Kunden auszusetzen bzw. einzuschränken. Auch den Zugang zu einzelnen Kundenkonten darf Grover zur Vorbeugung von Missbrauch und unbefugter Nutzung oder im Falle etwaiger Fehlfunktionen und anderer Störungen vorübergehend aussetzen oder einschränken. Eine solche Einschränkung bzw. Aussetzung erfolgt jedoch stets über einen Zeitraum und in einem Umfang, der den Umständen angemessen ist. Sämtliche Einschränkungen und Aussetzungen teilen wir unseren betroffenen Kunden umgehend mit.
Grover behält sich das Recht vor, die Programmbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, ohne dass jedoch unsere Kunden hierdurch böswillig benachteiligt werden. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen daran, wie Du Grover Cash verdienen und einlösen kannst, sowie sämtliche anderweitigen Änderungen und Ergänzungen in Verbindung mit Grover Cash teilen wir dir per E-Mail oder über anderweitige Kanäle mit.
12.5. Digitale Produkte
Falls Du Digitale Produkte von uns kaufst, gelten auch die folgenden Bestimmungen:
Du erwirbst eine limitierte Lizenz durch Deinen Kauf. Bei jedem digitalen Produkt ist die Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz Deine vorherige Zustimmung zu einem individuellen Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA"), der zwischen dir und dem Herausgeber des Digitalen Products ("Lizenzgeber") zustande kommt. Deine Lizenz für ein solches digitales Produkt wird dir vom Lizenzgeber des jeweiligen digitalen Produkts gewährt. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an den digitalen Produkten vor, die dir nicht ausdrücklich gewährt werden.
Umfang der Lizenz: Soweit nicht etwas anderes in der geltenden EULA beschrieben ist, darfst Du die digitalen Produkte nicht verbreiten oder über ein Netzwerk derart zur Verfügung stellen, so dass diese von mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden könnten. Du darfst die digitalen Produkte, einschließlich Produktschlüssel oder Code den du bei dem Erwerb der Lizenz für die Digitalen Produkte erhalten hast, nicht übertragen, weitergeben oder unterlizenzieren.
Soweit nicht etwas anderes in der geltenden EULA beschrieben ist, ist dir untersagt
(A) die digitalen Produkte, Updates oder Teile davon, einschließlich der Produktschlüssel, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
(B) Handlungen vorzunehmen die im Gegensatz zu dieser EULA stehen;
(C) Produkte, Komponente der Produkte oder Materialien in irgenDeiner Weise zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen;
(D) ein digitales Produkt, einer Komponente eines digitalen Produkts oder eines Materials in irgenDeiner Weise zu modifizieren, zu verändern, manipulieren oder den Inhalt zu reduzieren; oder
(E) einen Computervirus oder einen anderen unerlaubten Code in ein digitales Produkt, ein Material oder ein System eines Anbieters einzuführen.
Darüber hinaus, darfst Du ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von Grover, den Verkauf eines digitalen Produkts, oder einer Komponente davon, nicht mit einem nicht autorisierten Produkt eines Drittanbieters so verknüpfen oder so bündeln, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung in Bezug auf die Quelle oder den Ursprung der digitalen Produkte entstehen könnte.
Grover wird zusätzlich, in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzrichtlinien, Metadaten über Deinen Kauf des digitalen Produkts erfassen.
12.6. Kaufoption und Sonderkaufpreis
Kunden können - sofern sie sich dafür qualifiziert haben - den Mietgegenstand nach der Mindestmietzeit erwerben. Der jeweilige Kaufpreis wird erst festgelegt, wenn du den Kauf tätigen möchtest, da dieser von individuellen Faktoren wie Modell, ursprünglichem Kaufpreis und Restwert des Geräts abhängig ist ("Sonderkaufpreis").
Für weitere Informationen über den Sonderkaufpreis wende dich bitte direkt an den Kundenservice, der dir entsprechende Details und ein Angebot zusenden wird.
Der gekaufte Mietgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Grover. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises von den Rechten Dritter freizuhalten.
Solltest du von Deinem Kauf zurücktreten wollen, ist Dein Widerrufsrecht in Ziffer 6 festgelegt. Wenn du zurücktrittst, bist du verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß Ziffer 6 an uns zurückzusenden.
12.6.1. Kaufoption
Sofern die Angebotsdarstellung eine Kaufoption (das Recht - aber nicht die Verpflichtung -, den Mietgegenstand zu einem bestimmten Preis, an oder vor einem bestimmten Datum zu kaufen) enthält , gelten die folgenden Bestimmungen:
Du kannst Deine Kaufoption jederzeit während der Mietzeit ausüben. Wenn du die Kaufoption nach Ablauf der Time-To-Own-Periode (wie in Ziffer 5.2 definiert) ausübst, beträgt der Kaufpreis 1 EUR, wenn du sie während der Time-To-Own-Periode ausübst, wird der Kaufpreis wie folgt berechnet: 1 EUR plus Monatsmiete mal die verbleibenden Monate der Time-To-Own-Periode. Dieser Berechnung liegt Folgendes zugrunde: Wenn du die Kaufoption ausübst, wird gemäß der Angebotsdarstellung die von Dir bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Kaufoption gezahlte Miete auf den Kaufpreis angerechnet.
Der Kaufpreis versteht sich als Bruttopreis, einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bitte beachte, dass mögliche Gutscheine, Rabattcodes, Loyalty Programme o.ä. regelmäßig nur auf den Mietpreis, nicht jedoch auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Durch das Anklicken des jeweiligen Buttons erwirbst Du den Mietgegenstand. Nach Prüfung der Bestellung erhältst Du von uns eine E-Mail, die den Kauf des ausgewählten Mietgegenstandes bestätigt (nachfolgend „Vertragsbestätigung“).
12.6.2. Sonderkaufpreis
Wenn ein Mietvertrag keine Kaufoption vorsieht, hast Du die Option, den Mietgegenstand unter den folgenden Konditionen zu kaufen:
Wir können Dir die Option anbieten, den Mietgegenstand jederzeit vor oder nach Ablauf der Mindestmietzeit zu erwerben. Du kannst auch die Einräumung einer Kaufoption anfragen. Der jeweilige Kaufpreis wird von Grover individuell festgelegt, wenn die Option eingeräumt wird, da dieser von individuellen Faktoren wie Modell, ursprünglichem Kaufpreis und Restwert des Geräts abhängig ist ("Sonderkaufpreis").
Für weitere Informationen über die Option den Mietgegenstand zu dem Sonderkaufpreis zu kaufen wende Dich bitte Direkt an den Kundenservice.
12.6.3. Der Mietvertrag endet bei wirksamer Ausübung einer vereinbarten Kaufoption oder bei dem Kauf des Mietgegenstandes mit dem Sonderkaufpreis.
12.6.4. Der gekaufte Mietgegenstand (bei Kaufoption und bei Sonderkaufpreis) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Grover. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises von den Rechten Dritter freizuhalten. Solltest Du Schulden gegenüber Grover haben, haben wir das Recht, das Eigentum an den Mietgegenständen einzubehalten, bis Du alle Deine Schulden beglichen hast. Dies bedeutet für Dich auch, dass Du kein Eigentum an den Mietgegenständen erwerben kannst, solange Du nicht alle Deine ausstehenden Rechnungen bezahlt hast.
12.6.5. Sowohl beim Kauf durch Ausübung der Kaufoption als auch beim Kauf zu einem individuellen Kaufpreis bist Du zur Zahlung des Kaufpreises (gemäß 9.2) verpflichtet, wofür Dir ausschließlich die in Ziffer 9.1 genannten Zahlungsinstrumente zur Verfügung stehen. Die Zahlung wird sofort mit Ausübung der Kaufoption fällig.
12.6.6 Solltest Du Deinen Kauf widerrufen wollen, gelten Ziffer 6 und Ziffern 4.2.3.1 und 4.2.3.3 entsprechend.
13. Gewährleistung, Haftung
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht, bei Mietverträgen insbesondere die mietvertraglichen Gewährleistungspflichten nach den Vorgaben des geltenden Rechts.
Bei Mängeln des Mietgegenstandes ist Grover berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder dir einen gleichwertigen Gegenstand als Ersatz zu überlassen.
Für Tech-Accessoire richten sich Deine Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Grover ist für Garantiezusagen von Herstellern nicht einstandspflichtig.
Jegliche Gewährleistung durch Grover für Digitale Produkte ist ausgeschlossen für Defekte oder Schäden, die von Dir durch unsachgemäße oder fahrlässige Handhabung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen von Grover verursacht worden sind.
Die Gewährleistungsfrist für den gekauften Mietgegenstand beträgt ein Jahr ab dem Kaufdatum (das Datum, an dem der Mietgegenstand zu dem Sonderkaufpreis erworben wurde oder das Datum, an dem die Kaufoption ausgeübt wurde).
14. Haftung von Grover
Grover haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Grovers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Grover nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweck wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit Grover nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung Grovers – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Grover.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zu unseren Gunsten, z. B. nach §§ 7 bis 10 TMG, bleiben unberührt.
15. Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt Grover von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Grover wegen einer unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Produkte geltend machen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. In dem Fall einer Freistellung nach Satz 1 ersetzt der Kunde Grover jeglichen Schaden, der Grover wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Du informierst Grover unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung des Mietgegenstandes geltend machen und unterstützt Grover bei der Rechtsverteidigung.
16. Nutzung der Plattform
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Plattform Risiken birgt. Dies betrifft insbesondere Gefahren, die durch den Versand von Schadsoftware, Spaming (unaufgefordertes Versenden von Werbe-E-Mails), den Diebstahl von Passwörtern, den elektronischen Einbruch sowie Manipulation, Hacking sowie andere Formen der unberechtigten Offenlegung der Daten der Kunden, Belästigungen und Fälschungen hervorgerufen werden. Grover wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Risiken zu minimieren. Eine Einstandspflicht wird dadurch nicht begründet. Die Nutzung der Plattform erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades, Fehler oder „Bugs“ sowie andere Ursachen oder Umstände können zu Unterbrechungen oder Fehlern des Betriebs der Plattform führen. Grover wird technische Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigen.
17. Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Grover dürfen ohne Grovers Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, Du hast ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
Während der Dauer der Miete darfst Du ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht den Gebrauch des Mietgegenstandes einem Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Nutzung von Deinem Haushalt angehörenden Personen oder Deinen Mitarbeitern, soweit gesetzlich zulässig.
Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.
Während der Dauer des Mietvertrages darf jeglicher Mietgegenstand in Deinem Besitz nicht verpachtet, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.
18. Datenschutz
Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung.
19. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr / zu finden ist.
Grover ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
20. Kundendienst
Um unseren Kundenservice zu erreichen, kannst Du eine E-Mail an service @grover.com schicken oder uns direkt eine Nachricht senden, indem du auf Grover.com unten rechts auf den Chat-Button klickst.
21. Änderungen
Wir sind jederzeit berechtigt, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, sofern die Änderungen nicht diese Ziffer 21 oder Hauptleistungspflichten oder das Entgelt für die Hauptleistung betreffen oder die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen oder eine Änderung von Entgelten betreffen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet ist. Die geänderten Bedingungen werden dir in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Du diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprichst. Wir werden dich auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Grover unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit Dir bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte von Dir werden sodann in der Datenbank gelöscht. Du kannst hieraus keine Ansprüche gegen Grover geltend machen.
22. Anwendbares Recht
Auf die zwischen Grover und Dir bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn Du Verbraucher bist, führt die Rechtswahl nicht dazu, dass Dir der Schutz entzogen wird, der Dir nach den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Rechts gewährt wird, das an Deinem gewöhnlichen Aufenthalt gilt. Die Rechtswahl bedeutet auch nicht, dass Du Dein Recht vor einem ausländischen Gericht durchsetzen muss.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Grover ist berechtigt, die aus dem Vertrag mit Dir bestehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Im Falle der Vertragsübernahmen durch ein Drittunternehmen erhält der Kunde von Grover eine Mitteilung über die Vertragsübernahme, in der auch eine Frist angegeben wird, innerhalb welcher Du den Vertrag kündigen und das Löschen des Kundenkontos verlangen kannst, falls Du mit der Übertragung an das Drittunternehmen nicht einverstanden ist.