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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) – Grover Business

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Grover Business („GB-AGB“ oder „AGB“) gelten für Bestellungen von Mietgegenständen und Dienstleistungen, die von dem Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) aufgegeben werden. Der Vertragspartner des Kunden richtet sich nach dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich, Spanien oder den Niederlanden schließen diese AGB mit der jeweiligen Grover-Gesellschaft ab:

  • Deutschland: Grover Deutschland GmbH (Potsdamer Str. 125, 10783 Berlin, Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Handelsregisternummer: 166467B, USt-IdNr.: DE300852104);

  • Österreich: Grover Österreich GmbH (Hegelgasse 13, 1010 Wien, Firmenbuch: Handelsgericht Wien FN 555792, UID: ATU77314112);

  • Spanien: Grover Tech Rental Consumer Electronics Spain SL (Carrèr de Tànger 86 (WeWork Glories), 08018 Barcelona, Spanien, Handelsregister: EUID: ES28065.081930094, N.I.F. B02821577);

  • Niederlande: Grover Nederland B.V. (Apollolaan 151, 1077AR Amsterdam, Handelsregister: Niederländische Handelskammer KVK-Nr. 83923756, USt-IdNr.: NL863035292B01).

Der Kunde und seine Endnutzer müssen sich in Deutschland, Österreich, Spanien oder den Niederlanden befinden.

Die jeweilige Grover-Gesellschaft (nachfolgend „Grover“, „wir“, „uns“) ist „Anbieter“ im Sinne dieser GB-AGB. Den zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen liegen ausschließlich die nachfolgenden GB-AGB sowie die Vertragsbestätigung zugrunde. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags über die Gebrauchsüberlassung (nachfolgend „Mietvertrag“) ist die Vermietung neuer oder gebrauchter Waren (nachfolgend „Ware“, „Mietgegenstand“ oder „Mietgegenstände“) über die Grover-Website, die App oder das Grover Business Premium Dashboard (die „Plattform“). Zweck des Vertrags ist, dass der Kunde die Ware gegen Zahlung des vereinbarten Mietentgelts zur Nutzung erhält.

Sie können einen Mietvertrag nur mit einem registrierten Konto abschließen. Ihr Bevollmächtigter Vertreter (wie nachstehend definiert) ist verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen (z. B. Ihren Namen, Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer). Auch juristische Personen oder Personengesellschaften können sich registrieren und Bestellungen aufgeben; die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft als Kunde sowie von ihr aufgegebene Bestellungen dürfen jedoch nur durch eine natürliche Person mit Vertretungsmacht für diese juristische Person oder Personengesellschaft oder durch eine namentlich zu benennende, vom Vertretungsberechtigten beauftragte Person erfolgen (nachfolgend „Bevollmächtigter Vertreter“). Für die Registrierung wird der Bevollmächtigte Vertreter aufgefordert, eine Identitätsprüfung zu durchlaufen; in begrenzten Fällen kann zusätzlich eine persönliche Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Grover jede Änderung Ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen, und Sie haften für jeden Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, sofern dieser Missbrauch nicht von uns verschuldet ist.

2. Abschluss und Verlängerung des Mietvertrags, Versand bzw. Übergabe der Ware

2.1 Darstellung der Mietgegenstände auf der Plattform

Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Plattform ist freibleibend, d. h. sie stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.

2.2 Vertragsschluss und Vertragsverlängerung

2.2.1 Bei Bestellungen über die App oder die Website

Sie können einen Mietgegenstand in der Grover-App und auf der Website durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche auf der Angebotsseite in den Mietwarenkorb legen. Die Höhe der zu zahlenden Miete wird Ihnen auf der Angebotsseite angezeigt. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss geben Sie erst ab, wenn Sie auf der Übersichtsseite die entsprechende Schaltfläche anklicken. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Angaben im Bestellprozess jederzeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Sofern Ihre Bestellung nicht im Rahmen unserer Risikoprüfung abgelehnt wird, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung (deren Änderung Grover sich vorbehält). Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail, mit der die Anmietung der ausgewählten Ware bestätigt wird (nachfolgend „Vertragsbestätigung“). Der Mietvertrag wird mit Zugang dieser Vertragsbestätigung wirksam.

2.2.2 Änderung von Mietverträgen

Einzelne Mietverträge können nur mit Ablauf des jeweiligen Vertrags geändert werden. Zur Klarstellung: Jede Bestellung (die mehrere Artikel umfassen kann) kann nur mit ihrem Ablauf geändert werden; zusätzliche Bestellungen können jedoch jederzeit parallel aufgegeben werden.

2.3 Kunden- und Zugangsdaten

Sie sichern als Bevollmächtigter Vertreter zu, dass alle von Ihnen bei der Bestellung eingegebenen Daten (z. B. Ihr Name, Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer) zutreffend sind. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit aller von Ihnen auf die Plattform hochgeladenen Daten Dritter verantwortlich sind. Wie in nachstehender Ziffer 8 geregelt, ist der Kunde Verantwortlicher für sämtliche Daten Dritter, die Grover über die Plattform übermittelt werden. Versand und Übergabe der Ware:

2.3.1 Bei Bestellungen über die Grover-App oder die Plattform:

Wird der Mietgegenstand über die Grover-App oder die Website bestellt, wird der Mietgegenstand erst versandt, nachdem Sie die erste Monatsmiete gezahlt haben; Bestellungen, die per Rechnung aufgegeben und bezahlt werden, werden hingegen vor Zahlung versandt. Solange die Bedingung der ersten Zahlung nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, den Mietgegenstand zurückzubehalten. Für den Zeitraum zwischen dem Versand des Mietgegenstands und der Zustellung an den Kunden ist kein Nutzungsentgelt zu zahlen (siehe hierzu Ziffer 5). Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt erst mit der Zustellung des Mietgegenstands an den Kunden.

3. Mietbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Mietbeginn und Vertragslaufzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Zustellung des Mietgegenstands an den Kunden (nachfolgend „Zustellung“). Die Zustellung erfolgt durch Versand und Übergabe durch uns oder einen von uns beauftragten Paketdienst.

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Ihrer Auswahl bei der Bestellung. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

3.2 Ordentliche Kündigung

Bis zum Erreichen der Mindestmietdauer läuft der Vertrag bis zum Ende dieser Mindestlaufzeit (sofern nichts anderes vereinbart ist). Danach haben die Parteien das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Vertragsmonats zu kündigen; d. h. die Artikel müssen vor dem nächsten Zahlungstermin an Grover zurückgegeben werden.

3.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Grover ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn

  • der Kunde an zwei aufeinanderfolgenden Fälligkeitsterminen mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug ist;

  • der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgelts in Verzug ist, obwohl er wegen wiederholter Zahlungsverzögerungen bereits abgemahnt oder gemahnt wurde;

  • der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten (mit Ausnahme der Endnutzer des Kunden) überlässt; oder

  • der Kunde unsere Rechte dadurch verletzt, dass er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten, durch unzureichende Pflege oder durch unsachgemäßen Gebrauch erheblich gefährdet.

Bestehen zwischen uns und dem Kunden mehrere Mietverträge und steht uns hinsichtlich eines dieser Mietverträge ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu, können wir auch die übrigen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, wenn uns die Fortsetzung der weiteren Mietverträge aufgrund eines grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde

  • einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt;

  • einen an einem Mietgegenstand verursachten Schaden gegenüber Grover arglistig verschweigt oder zu verschweigen versucht;

  • Grover vorsätzlich schädigt; oder

  • einen Mietgegenstand bei der Begehung oder zum Zweck der vorsätzlichen Begehung von Straftaten nutzt.

3.4 Rückgabe des Mietgegenstands

Sie sind verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich des gesamten Zubehörs unmittelbar nach Vertragsende an Grover zurückzugeben. Sie haben den Mietgegenstand – abgesehen von üblichen Gebrauchsspuren – in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie ihn erhalten haben; insbesondere haben Sie einen Passwortschutz, die Verknüpfung des Mietgegenstands mit einem persönlichen Konto oder eine sonstige Sperre, die die Nutzung des Mietgegenstands durch Dritte verhindert oder erschwert, zu entfernen.

Senden Sie den Mietgegenstand ohne das in der Miete enthaltene Zubehör bzw. die Zusatzausstattung oder unvollständig zurück, sind Sie verpflichtet, das fehlende Zubehör und die fehlenden Bestandteile auf unsere Aufforderung hin innerhalb einer Woche ab Aufforderung zurückzugeben. Haben Sie das fehlende Zubehör bzw. den fehlenden Bestandteil trotz Aufforderung durch Grover nicht innerhalb einer Woche zurückgegeben, können wir nach unserem Ermessen den Restwert des fehlenden Zubehörs bzw. Bestandteils in Rechnung stellen, der auf Grundlage des aktuellen Marktwerts berechnet wird.

Geben Sie den Mietgegenstand mit einem Passwortschutz, einer Verknüpfung mit einem persönlichen Konto oder einer sonstigen Sperre zurück, die die Nutzung der Ware durch Dritte verhindert oder erschwert, behalten wir uns vor, den Mietgegenstand auf Ihre Kosten entsperren zu lassen. In diesem Fall sind Sie zur Zahlung einer Pauschale in Höhe von 49 € verpflichtet. Weisen Sie nach, dass die Entsperrkosten geringer waren als die Pauschale, ist nur der geringere Betrag zu zahlen.

3.5 Fortsetzung des Vertrags bei fortgesetztem Gebrauch

Setzen Sie den Gebrauch des Mietgegenstands nach Vertragsende fort, verlängert sich die Miete jeweils um einen weiteren Monat, sofern Grover dem nicht widerspricht. § 545 BGB findet keine Anwendung.

3.6 Datensicherung

Bei Rückgabe der Mietgegenstände löscht Grover sämtliche auf den Mietgegenständen gespeicherten Daten ohne Möglichkeit der Wiederherstellung. Sie müssen daher die auf den Mietgegenständen gespeicherten Daten vor der Rückgabe sichern.

4. Lieferbedingungen

4.1 Vermietung von Artikeln

Haben Sie den Mietgegenstand über die Grover-Website oder die App gemietet, gelten die folgenden Lieferbedingungen: Der Mietgegenstand wird an die Lieferadresse bzw. an die Endnutzeradressen geliefert, die Sie auf der Plattform angegeben haben. Endnutzer müssen sich im selben Land befinden wie das Unternehmen, das diese AGB mit Grover abschließt. Grover ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten tragen wir. Stellt Grover bei der Bearbeitung der Bestellung fest, dass der von Ihnen bestellte Mietgegenstand trotz sorgfältigster Bestandsprüfung aus von Grover nicht zu vertretenden Gründen nicht vorrätig ist, werden Sie hierüber per E-Mail informiert und es kommt kein Vertrag zustande. Hat Grover Ihr Angebot auf Vertragsschluss bereits durch Übersendung der Vertragsbestätigung angenommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Die im Rahmen der Angebotsbeschreibung angegebenen Lieferfristen sind Circa-Angaben. Sie gelten daher nur als vereinbarte ungefähre Richtwerte. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Trifft Grover an anhaltenden Lieferproblemen kein Verschulden, insbesondere in Fällen höherer Gewalt (z. B. Pandemien wie COVID-19) oder bei fehlender Belieferung durch eigene Lieferanten, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig getätigt wurde, sind wir im gleichen Umfang zum Rücktritt vom Vertrag mit Ihnen berechtigt. Sie werden hierüber unverzüglich informiert, und bereits erhaltene Gegenleistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich erstattet. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

4.2 Bereitstellung von Online-Diensten

Bei allen Abonnements von Diensten erfolgt die Bereitstellung gleichzeitig mit der Zahlung der gegebenenfalls für den jeweiligen Dienst anfallenden Entgelte.

5. Nutzungsentgelte, Versandkosten

Grover erhebt Entgelte für die Nutzung des Mietgegenstands sowie für etwaige Zusatzleistungen wie die Grover Business Premium Plattform. Die Höhe dieser Nutzungsentgelte ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung.

Der Gesamtmietpreis errechnet sich aus folgenden Bestandteilen: Nutzungsentgelt pro Monat multipliziert mit der Anzahl der Monate der Vertragslaufzeit. Alle Mietpreise verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor dem Versand der Bestellung angezeigt werden.

Grover ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für den Zeitraum nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu ändern. Grover wird Sie spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden über die Änderung informieren. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag bis zwei Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt Ihre Zustimmung zur Preisänderung als erteilt. Grover wird Sie auf die Kündigungsmöglichkeit und die Einhaltung der Frist gesondert hinweisen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungsmöglichkeiten

Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Grover. Ihnen stehen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal), Kreditkarte, VISA-Debitkarte, unter bestimmten Umständen SEPA-Lastschrift sowie nach ausdrücklicher Vereinbarung Banküberweisung oder Zahlung auf Rechnung (mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto). Wird ein Zahlungsdienstleister genutzt, ermöglicht dieser Grover und Ihnen die Abwicklung der Zahlung untereinander. Hierzu leitet der Zahlungsdienstleister Ihre Zahlung an Grover weiter. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlung per Kreditkarte muss eine Firmenkreditkarte verwendet werden, und der Kunde muss berechtigt sein, diese im Namen des Unternehmens zu verwenden. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Bestätigung der Mietanfrage. Für das SEPA-Lastschriftverfahren werden Kreditinstitut, BIC und IBAN des Bankkontos des Kunden benötigt. Mit Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigen Sie Grover, Zahlungen von Ihrem Bankkonto mittels Lastschriftmandat einzuziehen.

Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von Grover auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ihr Bankkonto wird nach Abschluss der Bestellung belastet. Nach den mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen können Sie innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat in Ihrem Kundenkonto unter www.grover.com einsehen und es gemäß § 675p BGB widerrufen.

6.2 Entgelte; Arten

6.2.1 Entgelte für Dienste

Entgelte für Dienste werden vom Kunden als gesonderte Käufe über die Website oder App entrichtet, wie sie von Grover jeweils angeboten werden.

6.2.2 Entgelte für Waren

Die Nutzungsentgelte für jeden Mietgegenstand sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands durch ihn oder einen Endnutzer zu zahlen; sofern eine Mietlaufzeit eine Mindestlaufzeit hat, ist (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts bei Abschluss des Mietvertrags und vor Versand bzw. Übergabe der Ware zu leisten und (ii) sind alle weiteren Zahlungen ab dem zweiten Nutzungsmonat jeweils einen Monat nach dem Zustelldatum zu leisten (Beispiel: Bei einer Bestellung am 1. März und Zustellung am 10. März ist die 1. Zahlung am 1. März, die 2. Zahlung am 10. April, die 3. Zahlung am 10. Mai usw. fällig).

6.2.3 Vorläufige Rückgabe

Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, werden Entgelte nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Grover zurückgibt, die Nutzung der Grover Business Premium Plattform einstellt oder sie aus sonstigen Gründen nicht nutzt. Ein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Gutschrift besteht nicht.

6.3 Verzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Grover berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Grover behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

6.4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

Kunden können gegen den Zahlungsanspruch von Grover nur mit von Grover unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Grover aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Verantwortung des Kunden

7.1 Pflichten in Bezug auf Endnutzer

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Endnutzer alle einschlägigen Bestimmungen dieser AGB einhalten; insbesondere müssen Sie sicherstellen, dass (i) Mietgegenstände nur in angemessenem Rahmen für Ihre geschäftlichen Zwecke genutzt werden, (ii) nicht in einer nach diesen AGB unzulässigen Weise verändert werden und (iii) jeder Endnutzer das Gerät nur bestimmungsgemäß und unter vollständiger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nutzt bzw. betreibt. Bei der Anmietung von E-Scootern oder Drohnen stellen Sie sicher, dass jedem Endnutzer die zusätzlichen Bedingungen („Endnutzervereinbarung“) vorgelegt werden, die die Endnutzer einhalten müssen; der Kunde hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um deren Einhaltung sicherzustellen.

7.2 Unzulässige Veränderungen der Hardware

Sie erhalten den Mietgegenstand ausschließlich zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum. Sie dürfen die Hardware des Geräts nicht verändern, und abgesehen von vernünftigerweise erforderlicher und üblicher Software darf keine Software heruntergeladen werden. Die Beseitigung eines Hardwaremangels gemäß § 536a Abs. 2 BGB oder die Abnutzung des Mietgegenstands durch vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 538 BGB gilt nicht als Veränderung des Mietgegenstands. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für von ihm vorgenommene Veränderungen gemäß § 539 Abs. 1 BGB. Grover ist berechtigt, nach Vertragsablauf den ursprünglichen Zustand auf Kosten des Kunden wiederherzustellen. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Zustand nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten wiederhergestellt werden kann; in diesem Fall bleiben Schadensersatzansprüche von Grover unberührt.

8. Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Ausschließlich für Kunden, die zusätzlich eine Lizenz für die Grover Business Premium Plattform erwerben, wird die „Business Premium Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ durch Verweis in diese AGB einbezogen. Dies gilt nur für Daten, für die Grover Auftragsverarbeiter ist.

  • Haben Sie Ihren Sitz in Deutschland, ist die Grover Deutschland GmbH Vertragspartnerin Ihrer AVV;

  • haben Sie Ihren Sitz in Österreich, ist die Grover Österreich GmbH Vertragspartnerin Ihrer AVV;

  • haben Sie Ihren Sitz in Spanien, ist die Grover Tech Rental Consumer Electronics Spain SL Vertragspartnerin Ihrer AVV;

  • haben Sie Ihren Sitz in den Niederlanden, ist die Grover Nederland B.V. Vertragspartnerin Ihrer AVV.

Alle Daten, für die Grover Verantwortlicher ist, unterliegen der Datenschutzerklärung von Grover.

9. Beschädigung und Verlust des Mietgegenstands

9.1 Schäden

Zulässig ist nur ein sorgfältiger, bestimmungsgemäßer Gebrauch, um die zu erwartenden Schäden möglichst gering zu halten. Im Falle einer Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, Grover unverzüglich schriftlich über alle Einzelheiten des Vorfalls zu informieren, der zur Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung des Mietgegenstands geführt hat. Bei Beschädigungen des Mietgegenstands und sonstigen Verletzungen des zwischen dem Kunden und Grover geschlossenen Mietvertrags haftet der Kunde dem Grunde nach gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Haftung des Kunden / „Grover Care“

Haftet der Kunde Grover gegenüber dem Grunde nach auf Schadensersatz, beträgt die Haftung des Kunden je Schadensereignis 50 % des Gesamtschadens.

Handelt es sich bei dem eingetretenen Schaden jedoch um (i) einen Displayschaden, (ii) einen Wasserschaden oder (iii) starke Abnutzungs- und Gebrauchsspuren, reduziert sich die Haftung des Kunden auf 10 % des Gesamtschadens. In diesem Fall muss der Kunde Grover unverzüglich schriftlich mit allen Einzelheiten des Vorfalls, der zur Beschädigung des Mietgegenstands geführt hat, informieren und die Ware auf unsere Aufforderung hin an uns zurücksenden. Die vorgenannte Reduzierung der Haftung des Kunden (auf 10 %) gilt nicht für die Anmietung von Drohnen.

Diese Reduzierung der Haftung auf 10 % kann Ihnen innerhalb eines Vertragszeitraums von 6 Monaten nur einmal gewährt werden.

Die vorgenannte Reduzierung der Haftung des Kunden (auf 10 %) gilt nicht für die Anmietung von Drohnen. Die Haftungsreduzierung gilt nicht, wenn der Mietgegenstand verloren geht, gestohlen oder vorsätzlich beschädigt wird. In diesem Fall hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein Schaden oder jedenfalls kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Bereits geleistete Mietzahlungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Miete für den Monat, in dem der Verlust Grover gemeldet wurde, ist in voller Höhe zu zahlen.

Schließlich müssen sämtliche Reparaturen von Grover durchgeführt werden; der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Reparaturkosten erstattet werden, wenn die Reparatur durch Dritte (einschließlich des Herstellers, z. B. Apple Stores) erfolgt.

10. Logo; Marketing

Grover führt seine Kunden von Zeit zu Zeit in seinen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen auf und/oder erwähnt sie. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Grover den Namen und das Logo des Kunden für die Dauer der Mietlaufzeit weltweit und unentgeltlich zu diesem Zweck verwenden darf. Darüber hinaus willigt der Kunde vorbehaltlich des anwendbaren Datenschutzrechts und der Datenschutzerklärung von Grover ausdrücklich ein, dass Grover den Kunden zu Marketing- oder Werbezwecken kontaktiert.

11. Gewährleistung; Haftungsausschluss

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Bei Mängeln des Mietgegenstands, einschließlich im Rahmen von Grover Care durchgeführter Reparaturen, ist Grover berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder Ihnen einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Plattform mit Risiken verbunden ist. Dies betrifft insbesondere Risiken durch den Versand von Schadsoftware, Spam (unerwünschte Zusendung von Werbe-E-Mails), Diebstahl von Passwörtern, elektronisches Eindringen und Manipulation, Hacking und sonstige Formen der unbefugten Offenlegung von Kundendaten, Belästigung und Fälschungen. Grover wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese Risiken zu minimieren. Eine Pflicht zur Haftungsübernahme wird hierdurch nicht begründet. Die Nutzung der Mietgegenstände und der Plattform erfolgt insoweit auf Ihr eigenes Risiko. Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades, Fehler oder „Bugs“ sowie sonstige Ursachen oder Umstände können zu Unterbrechungen oder Störungen im Betrieb der Plattform führen. Grover wird technische Störungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich beheben.

12. Haftung von Grover

Die Parteien haften für Schäden, die auf unerlaubten Handlungen oder grob fahrlässigem Verhalten ihrerseits (oder ihrer Erfüllungsgehilfen) beruhen.

Die Gesamthaftung von Grover (einschließlich der Erfüllungsgehilfen von Grover) für unmittelbare Schäden aus einer Verletzung dieser Vereinbarung beträgt 50 % der Summe der Bestellwerte, die der Kunde in dem Zwölfmonatszeitraum unmittelbar vor den anspruchsbegründenden Ereignissen aufgegeben hat.

Nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht erstreckt sich die Haftung auch auf einfache Fahrlässigkeit, ist jedoch auf den vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden in Höhe des typischerweise zu erwartenden Schadens begrenzt.

Ungeachtet des Vorstehenden (einschließlich der Ziffern 12.1–12.3) ist die Haftung keiner Partei (und ihrer Erfüllungsgehilfen) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschränkt.

13. Haftungsfreistellung

Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt Grover von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich seiner Endnutzer) gegen Grover geltend machen wegen (i) eines vertragswidrigen, gegen diese AGB verstoßenden oder rechtswidrigen Gebrauchs des Mietgegenstands, zur Klarstellung einschließlich eines Verstoßes gegen Ziffer 7.1; (ii) eines Verstoßes gegen Ziffer 2.3; und (iii) eines Verstoßes gegen Ziffer 8 (AVV). Im Falle einer Freistellung nach dieser Klausel hat der Kunde Grover alle Schäden zu ersetzen, die Grover durch den vertragswidrigen oder rechtswidrigen Gebrauch entstanden sind, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde hat Grover unmittelbar zu informieren, wenn Dritte einen vertragswidrigen oder rechtswidrigen Gebrauch des Mietgegenstands geltend machen, und Grover bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.

14. Abtretungsverbot, Gebrauchsüberlassung, Verpfändung

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Grover, einschließlich aus diesen AGB, dürfen ohne Zustimmung von Grover nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung.

Während der Mietzeit dürfen Sie den Mietgegenstand weder verkaufen, verschenken, vermieten noch verleihen. Dies gilt nicht für die unentgeltliche Nutzung durch Mitarbeiter und/oder Endnutzer des Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Es versteht sich, dass der Anwendungsbereich dieser AGB die Nutzung dieser Artikel durch berechtigte Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden umfasst.

Sie sind verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit frei von Rechten Dritter zu halten. Während der Laufzeit des Mietvertrags darf kein in Ihrem Besitz befindlicher Mietgegenstand vermietet, mit einem Pfandrecht belastet oder sonst zum Gegenstand eines Rechtsgeschäfts gemacht werden.

Grover ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Im Falle einer Vertragsübernahme durch ein Drittunternehmen erhält der Kunde von Grover eine Mitteilung über die Vertragsübernahme, in der auch eine Frist angegeben wird, innerhalb derer der Kunde den Vertrag kündigen und die Löschung des Kundenkontos verlangen kann, falls er mit der Übertragung auf das Drittunternehmen nicht einverstanden ist.

15. Änderungen

Wir sind berechtigt, diese GB-AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderungen weder diese Ziffer 15 noch Hauptleistungspflichten oder das Entgelt für die Hauptleistung betreffen, die Änderungen nicht dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen und sich auch nicht auf eine Anpassung der Entgelte beziehen, die auf eine Zahlung über das für die Hauptleistung vereinbarte Entgelt hinaus abzielt. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Grover wird Sie auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fristgerecht, ist Grover unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann aus der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen Grover herleiten.

16. Anwendbares Recht

Das zwischen Grover und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren Berlin als Gerichtsstand für alle zwischen dem Kunden und Grover entstehenden Streitigkeiten.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser GB-AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen GB-AGB hiervon unberührt.