Du suchst eine Drohne zum Ausprobieren oder einen E-Scooter für den Sommer und findest bei uns keine mehr? Das ist kein Versehen. Wir hatten Drohnen und E-Scooter früher im Sortiment und haben sie bewusst wieder herausgenommen. Hier erklären wir dir, warum.
Die kurze Antwort: Versicherung und Verantwortung
Fällt ein Smartphone herunter, geht vielleicht der Bildschirm kaputt. Stürzt eine Drohne ab, kann sie ein(en) Auto/Zaun/Fenster beschädigen oder einen Menschen verletzen. Das Gleiche gilt für E-Scooter. Bei diesen Geräten geht es also nicht nur um das Gerät selbst, sondern auch um Schäden an Dritten. Genau dieses Risiko können wir im Mietmodell nicht sauber abbilden.
Was ist bei Drohnen und E-Scootern anders?
Beide Gerätegruppen sind in Deutschland gesetzlich anders geregelt als normale Elektronik:
E-Scooter
brauchen eine eigene Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen, bevor sie auf die Straße dürfen.
Drohnen
brauchen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung. Je nach Gewicht und Kamera kommen eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und ein Kompetenznachweis dazu.
Beim E-Scooter gibt es außerdem ein ganz praktisches Problem: Das Versicherungskennzeichen ist an einen Versicherungsvertrag gebunden, den eine Person für einen festen Zeitraum abschließt. In der Regel gilt er für ein ganzes Versicherungsjahr, von Anfang März bis Ende Februar. Das passt nicht zu Grover. Bei uns mietest du flexibel und gibst zurück, wenn du fertig bist. Danach würde dein E-Scooter an die nächste Person gehen. Für jede Miete einen neuen Vertrag und ein neues Kennzeichen oder ein Kennzeichen, das auf jemand anderen läuft als auf die Person, die gerade fährt: Beides funktioniert im Alltag nicht.
Bei einer Miete stellt sich deshalb sofort die Frage: Wer haftet, wenn etwas passiert? Die Person, die fliegt oder fährt? Oder wir als Eigentümer des Geräts? Diese Frage lässt sich nicht in jedem Fall eindeutig beantworten, und im Zweifel landet sie bei uns.
Was ist passiert, als wir sie im Sortiment hatten?
Ehrlich gesagt: einiges. Es gab Unfälle mit E-Scootern. Drohnen sind abgestürzt oder gleich ganz verschwunden, zum Beispiel im Meer. In vielen dieser Fälle kam direkt die Anfrage nach einem Ersatzgerät.
Das ist absolut nachvollziehbar: Wer eine Drohne mietet, will sie nutzen und nicht nach dem ersten Absturz leer ausgehen. Für uns hat sich aber gezeigt, dass das Risiko bei diesen Geräten so viel höher ist als bei anderen, dass das Mietmodell dafür nicht funktioniert. Weder für uns noch für dich.
Deckt Grover Care so etwas nicht ab?
Grover Care ist bei jeder Miete automatisch dabei und deckt normale Gebrauchsspuren sowie Herstellerfehler ab. Mit Grover Care Plus sicherst du zusätzlich selbst verursachte Schäden am Gerät ab, etwa ein gesprungenes Display, und zahlst pro Schaden maximal 25 €. Verlust und Schäden an Dritten sind darin nicht enthalten. Für Unfälle, bei denen andere zu Schaden kommen, braucht es eine Haftpflichtversicherung.
Kommen Drohnen und E-Scooter irgendwann zurück?
Aktuell konzentrieren wir uns lieber auf Geräte, bei denen wir dir ein faires und unkompliziertes Mieterlebnis versprechen können: Geräte, die du entspannt zurückgeben, tauschen oder behalten kannst, ohne dass am Ende eine Haftungsfrage im Raum steht. Sollte sich daran etwas ändern, besonders bei Drohnen und E-Scootern, werden wir uns bemerkbar machen.